Bielefeld. Kuranträge sollen künftig
automatisch genehmigt werden, sofern die Krankenkasse nicht innerhalb
von drei Wochen ablehnt. Wird der Medizinische Dienst eingeschaltet,
gilt eine Frist von fünf Wochen. Das bestätigte am Donnerstag das
Bundesgesundheitsministerium dem in Bielefeld erscheinenden
WESTFALEN-BLATT. Der Entwurf des neuen Patientenrechtegesetzes
beschleunigt auch andere Anträge. Wer eine sonstige Leistung anfragt
und binnen drei Wochen keinen Bescheid hat, ist berechtigt seiner
Kasse eine angemessene Frist zu setzen. Wir auch die versäumt, muss
die Kasse des Versicherten zahlen.
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