Wegen überhöhter Trassenpreise ist in dieser
Woche der bundesweit erste Millionen-Mahnbescheid gegen die Deutsche
Bahn (DB) erlassen worden. Das berichtet das Bielefelder
Westfalen-Blatt (Mittwochs-Ausgabe). Der Bescheid wurde vom
Amtsgericht (AG) Mayen erlassen und beläuft sich auf elf Millionen
Euro, schreibt die Zeitung unter Berufung auf einen Gerichtssprecher.
Ein zweiter Mahnantrag über 22 Millionen Euro liegt beim Amtsgericht
Hagen vor. »Wenn der Antrag formal korrekt ist, wird gegen die
Deutsche Bahn in nächster Zeit ein entsprechender Mahnbescheid
ergehen,« sagte der Direktor des Amtsgerichts Hagen, Oliver Hoffmann,
dem Westfalen-Blatt. Die Mahnbescheide richten sich gegen die
Bahntochter DB Netz AG. Nach Zustellung der Bescheide hat DB Netz
zwei Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen. Wird den Bescheiden
widersprochen, wie die Bahn angekündigt hat, finden Zivilprozesse vor
dem Landgericht Frankfurt statt. Frankfurt ist Sitz der DB Netz AG.
Der Mahnantrag beim Amtsgericht Mayen war vom Zweckverband
Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord gestellt worden,
heißt es in dem Zeitungsbericht. Die Rückzahlungsforderung in Höhe
von elf Millionen Euro betrifft die Jahre 2009 bis 2011. Das AG Mayen
ist das zentrale Mahngericht für Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Beim AG Hagen, einem der zwei zentralen Mahngerichte in NRW, hatte
der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe die Rückzahlungsforderung
in Höhe von 22 Millionen Euro, ebenfalls für die Jahre 2009 bis 2011,
eingereicht. Diesem gerichtlichen Mahnverfahren hat sich auch das
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr angeschlossen. Bei den Trassenpreisen
handelt es sich um Gebühren, die Privatbahnen und die Bahntochter DB
Regio für die Nutzung regionaler Schienenstrecken an die DB Netz AG
zahlen müssen. Diese Gebühren werden den Eisenbahnunternehmen von den
Verkehrsverbünden erstattet. In den Preisen waren seit 2003
sogenannte Regionalfaktoren, Zuschläge für unrentable Strecken,
eingerechnet worden. Diese Zuschläge verteuerten den Trassenpreis in
Westfalen-Lippe um bis zu 40 Prozent, schreibt das Westfalen-Blatt.
Die Bundesnetzagentur hatte die Zuschläge im März 2010 für ungültig
erklärt. Sie wurden 2012 komplett abgeschafft. Zudem hatten der
Bundesgerichtshof am 18. Oktober 2011 und das Oberlandesgericht
Frankfurt am 17. Januar 2012 Zweifel an der Rechtmäßigkeit der
Regionalfaktoren angemeldet. Die Bahn selbst hält die Erhebung der
Zuschläge für rechtmäßig. Die Bahn sei sogar gesetzlich verpflichtet
gewesen, die Regionalfaktoren anzurechnen, sagte eine Bahnsprecherin
dem Westfalen-Blatt. Neben den drei Verkehrsverbünden in NRW und
Rheinland-Pfalz verlangt auch das Land Sachsen-Anhalt eine
Rückzahlung der umstrittenen Zuschläge. Für die Jahre ab 2007 fordert
das Land von der Bahn bis zu 110 Millionen Euro zurück, berichtet die
Zeitung. Nach Angaben des Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt könnte
die Bahn bundesweit von Ländern und Verkehrsverbünden, den
Aufgabenträgern in Schienenpersonennahverkehr, mit bis zu 750
Millionen Euro zur Kasse gebeten werden.
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