Lebensschützer warnen vor der weitgehenden
Freigabe von Sterbehilfe in Deutschland. Am 31. Januar entscheidet
der Bundestag über einen neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch.
»Bisher gibt es zu dem sehr weitreichenden Gesetzesvorschlag der
FDP-Justizministerin keinen offiziellen parlamentarischen
Gegenentwurf«, warnte Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der
Christdemokraten für das Leben. Das berichtet das in Bielefeld
erscheinende WESTFALEN-BLATT (Montagsausgabe).
Das Gesetz müsse so korrigiert werden, dass nicht nur die
gewerbsmäßige, sondern auch die organisierte und wiederholte
Sterbehilfe zum Straftatbestand werde, erklärte der Paderborner
Bundestagsabgeordnete Carsten Linnemann (CDU). »Das vorliegende
Gesetz hat zweifelsfrei Lücken, die geschlossen werden müssen.«
Linnemann: »Sterbehilfevereine dürfen hier nicht Fuß fassen. Ich bin
sicher, dass die Mehrheit meiner Fraktionskollegen das auch so sieht
und sich entsprechend in den bevorstehenden parlamentarischen
Beratungen einsetzen wird.«
Lebensschützerin Löhr mahnt zur Eile. Die erste Lesung des neuen
Paragrafen 217 habe am 29. November gegen Mitternacht fast unbemerkt
stattgefunden. Alle sechs Reden zum Tagesordnungspunkt 40 wurden aus
Zeitgründen zu Protokoll gegeben.
Der Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe fürchtet, dass es am 31.
Januar im Bundestag zum Schnellverfahren ohne dritte Lesung kommt.
Deshalb hat er Experten des nationalen Suizid-Präventionsprogramms zu
einem Krisentreffen am Donnerstag in Berlin eingeladen.
Die versuchte Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar.
Straffrei ist auch der sogenannte gerechtfertigte Behandlungsabbruch
Schwerkranker (passive Sterbehilfe). Mit Strafe bedroht ist im
Paragrafen 216 die Tötung auf Verlangen.
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