Die Jagd auf Pokémon ist nicht Aufgabe der
europäischen Behörden. Sie müssen aber einschreiten, wenn unter dem
Deckmantel eines Spiels Schindluder mit persönlichen Informationen
getrieben wird. Auch wenn die Datenschutz-Grundverordnung erst 2018
in Kraft tritt, so ist doch schon jetzt klar, wohin die EU will: Wer
sich im Internet tummelt, darf kein Freiwild für Konzerne sein, die
die Datenspuren ungefragt aufnehmen und daraus Kapital schlagen.
Das gilt für Pokémon Go genauso wie für Facebook, Twitter, Apple und
Microsoft. Der Schlüssel liegt zweifellos in der Einwilligung, die
jeder User akzeptieren muss, ehe er ein Angebot nutzen kann. Darin
ist längst offen von der Weitergabe persönlicher Daten an Dritte die
Rede – für zielgruppenspezifische Werbung in vielfacher Form. Wer das
nicht will, kann seine Zustimmung verweigern – um den Preis, dann
nicht mitspielen zu dürfen. Denn Informationen sind die Münze, mit
der für kostenfreie Angebote bezahlt wird – bis die kostenpflichtigen
Zusatzangebote kommen. Dieses Geschäftsmodell sollte der Nutzer
kennen. Den Datenschutz durchlöchert er am Ende selbst.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261
Original Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell