Kommt ein Mann zum Arzt. Ohne Beschwerden, aber mit 
einer Bitte. Ob der Herr Doktor nicht öfter  das tolle Medikament der
Firma Y verordnen könne? Er lasse mal ein paar Proben da. Und einen 
Scheck. Oder eine Einladung. Und es sind nicht nur Pharmavertreter, 
die sich etwas erhoffen, sondern auch Apotheker, Optiker, 
Physiotherapeuten, Kranken- oder Sanitätshäuser, die mit verbotenen 
Prämien und Provisionen locken. Natürlich wird ein gewissenhafter 
Mediziner seinen Patienten das verschreiben, was er für das 
Wirksamste hält und sie dorthin überweisen, wo er die beste 
Behandlung erwartet. Das verlangt die ärztliche Ethik. Die gilt für 
alle. Aber wenn ein schwarzes Schaf doch einmal Schmiergeld annimmt, 
gibt es solche und solche: Ein Krankenhausarzt kann wegen 
Bestechlichkeit verurteilt werden, ein Freiberufler mit eigener 
Praxis nicht.
   Als der Bundesgerichtshof das im Juni deutlich machte, war die 
Empörung groß. Getan hat sich seitdem nichts. Dass die Koalition 
einen Antrag der SPD zur Verschärfung des Strafrechts ablehnte, 
entspricht dabei noch den üblichen Ritualen. Aber nun haben die 
Krankenkassen, an denen die Kosten der Korruption hängenbleiben, 
einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt, und auch die CDU macht 
Druck. Nur Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hält sich 
zurück und lässt noch prüfen. Was eigentlich? Die Kassenärztliche 
Bundesvereinigung hat gerade in einem Leitfaden klargestellt, was 
erlaubt oder verboten ist. Allerdings ist kein Fall bekannt, in dem 
das Berufsrecht angewandt wurde. Die ärztliche Selbstorganisation 
kann oder will das Problem nicht lösen. Und die bei Ärzten beliebte 
FDP auch nicht? Nur mit einer schnellen und klaren Reaktion könnte 
Bahr den Vorwurf der Klientelpartei widerlegen. Andererseits: Wer 
will schon die letzten Freunde verlieren?
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