Recht haben und Recht bekommen ist oft zweierlei.
Behinderte haben ein verbrieftes Recht auf gleiche Teilhabe am
Arbeitsleben wie nicht behinderte Menschen. Die Praxis sieht anders
aus: Die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt bleibt die
Ausnahme, die Behinderten-Werkstatt die Regel. Mit dem Ziel der
Inklusion in NRW hat das wenig bis nichts zu tun.
Der Konjunkturaufschwung ist an den Behinderten vorbeigegangen.
Bei der Suche nach olympiareifen, jungen Leistungsträgern sind
Menschen mit Handicap schlicht übersehen worden. Viele Arbeitsplätze
aber könnten mit Behinderten besetzt werden, wenn Vorurteile über
deren geringe Leistungsfähigkeit ausgeräumt würden.
Wenn Inklusion nicht zur Propaganda schrumpfen soll, muss sie mit
Leben erfüllt werden. Dazu gehören fest terminierte
Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft, Qualifizierungsmaßnahmen und
gezielte Förderinstrumente. Vor allem aber braucht es mehr Fantasie
in Betrieben, Arbeitsplätze für Behinderte umzurüsten.
Die Ausgleichsabgabe missverstehen viele Firmen als bequeme
Ablasszahlung. Das aber widerspricht dem Sinn des Gesetzes. Dabei hat
das Land durchaus Mittel, die Beschäftigungsquote von Behinderten
anzuheben. So kann im Vergaberecht die Erteilung öffentlicher
Aufträge an die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gekoppelt werden.
Auch könnte durch zusätzliche Anreize die Ausbildungsquote erhöht
werden. Entscheidend bleibt abseits aller Gesetze aber eine
Bewusstseinsänderung in der Bevölkerung. Behinderte haben den
Anspruch auf berufliche Teilhabe – Inklusion muss von Sonntagsreden
endlich auf den Alltag übertragen werden.
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