Zuerst die gute Nachricht: Fast 70 Prozent der
Auszubildenden sind mit ihrer Lehre zufrieden. Gesetzlich
vorgeschriebene betriebliche Ausbildungspläne und die enge Abstimmung
zwischen Betrieb und Berufskolleg zeigen Wirkung. Das Gros der Firmen
hat längst erkannt, dass gut ausgebildete Fachkräfte die Basis für
wirtschaftlichen Erfolg legen.
Das darf den Blick auf
gravierende Mängel aber nicht verstellen. Jeder fünfte Auszubildende
ist mit der fachlichen Qualität der Berufskollegs unzufrieden.
Überall fehlen Techniklehrer. Die Konkurrenz mit der häufig besser
zahlenden Wirtschaft kann die Schule nicht gewinnen. Ältere
Fachlehrer aber haben den Anschluss an die moderne Arbeitswelt nicht
selten verloren. Alte Maschinen und überholte Materialien an den
Berufskollegs sind für den Unterricht kaum mehr
geeignet.
Erheblicher Handlungsbedarf besteht auch beim
Schutz minderjähriger Auszubildender. Wenn 16-Jährige teilweise ohne
Freizeitausgleich regelmäßig Überstunden machen müssen, verstößt das
gegen das Gesetz. Das muss den Arbeitsschutz auf den Plan rufen. Und
ältere Azubis, die im Betrieb zehn Stunden und länger als reguläre
Arbeitskräfte eingesetzt werden, wären eigentlich ein Fall für den
Betriebsrat. Nur den gibt es in Kleinbetrieben in der Regel
nicht.
Ausbildungsbetriebe leisten eine unverzichtbare
gesellschaftliche Aufgabe. Das schließt aber die Verpflichtung ein,
für hohe Qualitätsstandards zu sorgen. Überstunden in der Ausbildung
dürfen nicht als normal angesehen werden. Die Einhaltung der
gesetzlichen Höchstarbeitszeiten ist notwendig, um die Ausbildung in
der Berufsschule erfolgreich abschließen zu können.
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