Von der Leyens Hartz-IV-Reform
Von Winfried Dolderer Nicht nach Kassenlage, nicht nach
„Schätzungen ins Blaue“, nein, nach dem „tatsächlichen Bedarf“ und
„realitätsgerecht“ sind Bedürftige vom Staat zu alimentieren. Es ist
ein Sprengsatz, den das Verfassungsgericht der Regierung unter den
Kabinettstisch gelegt hat. Dass die zuständige Ministerin das Ding
kaum anfassen mochte, kann man ihr nachfühlen. Hat es doch die
Potenz, nicht nur die politische Agenda dieser Koalition, sondern
auch die Programmatik der beteiligten Parteien zu erschüttern. Wenn
die Hartz-IV-Kosten explodieren, läuft das wichtigste schwarz-gelbe
Projekt, die Konsolidierung des Haushalts, Gefahr, soviel zur Agenda.
Und was die Programmatik jedenfalls der Liberalen und des
Wirtschaftsteils der Union betrifft: Hören wir von dort nicht, dass
Leistung sich lohnen soll? Dass, wer arbeitet, mehr haben soll als
jemand, der nicht arbeitet? Wenn Löhne am Markt erwirtschaftet,
Sozialleistungen aber nach dem „tatsächlichen Bedarf“ gezahlt werden
müssen, kann man das wohl vergessen.Indes, Karlsruhe hat gesprochen,
die Politik hat zu parieren, so ist das. Da kann eine Ministerin noch
so lange um ein brisantes Paket herumschleichen. Jetzt hat sie es
immerhin aufgeschnürt. Welche Sprengkraft der Inhalt hat, wissen wir
nächste Woche.
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