Westfalenpost: Dankenswertes Urteil Von Andreas Thiemann

Gesunder Menschenverstand gegen staatliches
Habgier-Verhalten – so könnte man etwas überspitzt die juristische
Ausgangslage formulieren, vor der am Mittwoch das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein dankenswert eindeutiges
Urteil gefällt hat. Und dies ist eine schallende Ohrfeige für jenes
Amtsdenken, das das schier beliebige Melken der Steuerzahlerbeutel
als stets probates Finanzierungsmittel begreift, beziehungsweise
nunmehr: begriffen hat.

Die geißelnde Flut von immer neuen Steuern, Auflagen, Abgaben und
Gebühren hat sich unter den Bürgern unseres Gemeinwesens längst zu
einem der grundsätzlichsten Ärgernisse leidvoll gemausert – ja, bis
hin zu jener demonstrativen Pauschalverärgerung, die sich ebenso
namen – wie reflektionslos hinter so manchem Protestmarsch gerade in
jüngster Zeit klammheimlich verbirgt.

Die Stadt Menden hat mit ihrem dreisten
Erschließungsgebühren-Nachschlag allerdings – und man möchte fast
aufatmend sagen: endlich – den Bogen doch einmal überspannt. Der dazu
bürgerlich gewonnene Musterprozess wird hoffentlich zu einem
bundesweiten Veto-Signal für jene behördliche Allmachtsmentalität,
die mehr und mehr das doch eigentlich vorgegebene Dienen mit dem
wohlfeilen Bedienen verwechselt.

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