Seit zehn Jahren dürfen Krankenkassen Bonusprogramme
anbieten. Die Teilnahmebereitschaft der gesetzlich
Krankenversicherten an Präventionskursen ist trotz der in Aussicht
gestellten pekuniären Vorteile ernüchternd. Das Reduzieren der
Gesundheitsausgaben wird für die Kassen in einer immer älter
werdenden Gesellschaft jedoch mehr und mehr zur Grundlage einer
auskömmlichen Bilanz. Dennoch geht die BKK-Forderung zu weit, künftig
aktiver die Prävention der Versicherten mitgestalten zu können.
Sicherlich ist es ärgerlich, wenn Empfehlungen des behandelnden
Arztes zwar von ihm festgehalten, aber in der Folge nicht weiter
verfolgt werden. Die Daten in eine Dokumentation einfließen zu
lassen, die anschließend auch die Krankenkasse als zusätzlicher
Gesundheitsberater nutzt, das höhlt die Rechte der Versicherten
allerdings aus. Denn aus dem Patienten hinter der Schutzmauer der
ärztlichen Schweigepflicht würde zumindest auf Vorsorge-Ebene der
gläserne Versicherte.
Die Krankenversicherungen möchten weg vom für sie zu engen Korsett
als reiner Kostenverwalter. Weg von der Ohnmacht, in
Leistungsabrechnungen zwar Ansätze, aber keine finale Umsetzung von
Präventivmaßnahmen zu erkennen. Die Forderung nach einem sehr
persönlichen Gesundheitsplan ist daher nachvollziehbar – und für
jeden von uns ein erstrebenswertes Ziel.
Diesen Plan gilt es jedoch mit dem Arzt des Vertrauens zu
erstellen. Eine individuelle (zusätzliche) Beratung durch die
Krankenkasse wirkt da wie ein Fremdkörper und nicht wie wohldosierte
Medizin. Und würde für den Versicherten allein wie eine Drohung
wirken. Diese Folge in einem Präventionsgesetz zu verankern, darf in
den politischen Gesprächen nicht durchdrückbar sein.
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