Der Katalog der Regierungswohltaten für die
Bevölkerung wird um ein segensreiches Kapitel erweitert. Künftig
können wir unsere alten Fernseher quer durch die Fußgängerzone
wuchten, um sie dann beim Kauf eines neuen Geräts dem Händler gleich
kostenfrei in die offenen Arme legen zu dürfen. Zuvor müssen wir uns
allerdings erst noch erkundigen, ob das von uns angepeilte Ladenlokal
auch wirklich mindestens 400 Quadratmeter Verkaufsfläche misst –
sonst wird es nämlich leider nichts mit der freundlich erzwungenen
Rücknahme-Garantie.
Doch Spaß beiseite, das neue Elektroschrott-Gesetz hat natürlich
einen ernsten, einen sinnvollen Hintergrund: Der Müll von gestern ist
der Rohstoff von morgen. Und das hat etwas mit Umweltschutz zu tun,
gleichzeitig aber auch mit echtem Gewinn. Denn der Elektroschrott ist
allenfalls vorübergehend Wohlstandsabfall. Richtig erkannt und
verarbeitet, wird er schnell zum ausgesprochen rentablen Geschäft.
Im systematischen Ausschlachten von Handys, Computern und selbst
Toastern ist die Recyclingkette längst noch nicht so lückenlos
geschlossen, wie es möglich wäre. Das neue Gesetz könnte hier
wirtschaftlich-faktisch von Nutzen sein; es schult aber auch
grundsätzlich das (Umwelt)-Bewusstsein der Verbraucher.
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