Westfalenpost: Fünf neue Forensik-Standorte in NRW

Längst geht es nicht mehr um das Ob, sondern
allein ums Wo. Kaum einer zweifelt noch an der Notwendigkeit,
psychisch kranke Straftäter therapeutisch zu behandeln. Vor Ort aber
regiert unverändert das St.-Florians-Prinzip. Kliniken für den
Maßregelvollzug dürfen überall hin – nur bitte nicht in die eigene
Gemeinde.

Weil die überfüllten Kliniken zusätzliche
Täter nicht mehr aufnehmen können, muss NRW handeln. Ministerin
Steffens wirbt für ein breites Bündnis der Parteien – die
Protestwelle aber rollt nicht durchs Parlament, sondern in den
Kommunen. Von den fünf betroffenen Städten haben vier ihren
grundsätzlichen Widerstand angekündigt. Da drohen neue Klagen vor
Gericht.

Zur Wahrheit gehört: Der Maßregelvollzug in NRW
ist sicherer geworden. Nach zahlreichen Ausbrüchen und Gewalttaten
werden Patienten heute besser bewacht. Ein Restrisiko aber bleibt.
Steffens pocht auf Verursacherprinzip und Verteilungsgerechtigkeit:
Psychisch kranke Täter müssen wohnortnah untergebracht werden. Bei
der Standortsuche aber haben sachliche Argumente wenig Chancen, wenn
Ängste geschürt werden.

Auch schuldunfähige, psychisch
kranke Straftäter bleiben Täter. Sexualtäter, Mörder und Gewalttätige
bergen ein hohes Gefährdungspotenzial. Ein Drittel der Patienten
verlässt die Forensik nie mehr. Andere aber sind zeitweise als
Freigänger unterwegs – da ist es Eltern nicht zu verdenken, dass sie
sich Sorgen machen. „Der beste Schutz vor kranken Straftätern ist die
Therapie“, weiß Steffens. Aber klar ist auch: Im Zweifelsfall muss
der Schutz der Bürger stets Vorrang haben vor Lockerungsmaßnahmen für
gefährliche Patienten. Nur das schafft das nötige Vertrauen in den
Maßregelvollzug.

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