Das EU-Gericht steht im Ruf, die europäischen
Errungenschaften hochzuhalten, egal welche praktischen und
politischen Folgen sie haben. Das kann man dem Spruch der Richter in
Sachen Sozialhilfe für EU-Ausländer nicht vorwerfen. Er schafft
Klarheit für Politik und Behörden und nimmt populistischen Parolen
gegen die Freizügigkeit den Wind aus den Segeln. Praktisch ist es
freilich von begrenzter Wirkung. Das Urteil bekräftigt, was
Interessierte im Gesetz nachlesen oder sich von der Brüsseler
Kommission bestätigen lassen konnten: Jawohl, in der EU gibt es ein
Recht auf Freizügigkeit. Doch, nein, ein bedingungsloses Recht auf
Sozialhilfe gibt es nicht. Die Klarstellung aus Luxemburg wird
Rest-Unsicherheiten der Justiz beseitigen und bei anhängigen
Verfahren für eine einheitliche Linie sorgen. Sie erhellt indes nur,
was Recht ist, nicht wie man es durchsetzt. Dazu müssten die Kommunen
prüfen, ob ein Bürger aus dem EU-Ausland, der länger als drei Monate
bleiben will, ein Recht auf weiteren Aufenthalt hat oder nicht. Diese
Prüfung findet oftmals nicht statt. Geschweige denn eine Ausweisung,
falls sich herausstellt, dass das Interesse des Zuwanderers nur der
Sozialhilfe gilt. Die Gründe reichen von unzureichender Ausstattung
der Ämter bis zum Mangel an politischem Willen. Die Lösung der
Probleme liegt bei uns, nicht in der EU.
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