Die Zeche zahlt der steuerpflichtige Bürger. Wie 
immer der nächste Bundestag aussehen wird, seit gestern steht fest: 
Er wird mehr als 620 Abgeordnete zählen. Das ist unvermeidlich, wenn 
künftig jedes Überhangmandat für eine Partei durch einen zusätzlichen
Sitz für eine andere ausgeglichen werden muss. Mehr Abgeordnete, 
höherer Finanzbedarf.
Zugegeben, man kann den Hinweis
für arg kleingeistig halten, wo es um höchste Güter der Demokratie 
geht, die Repräsentativität der Volksvertretung. Mit ihrer 
Zweitstimme setzen die Wähler das Kräfteverhältnis zwischen den 
Fraktionen fest. Überhangmandate können es verfälschen. Das ist zwar 
schon seit über 60 Jahren so. Das Bundesverfassungsgericht hat aber 
erst jetzt eine Änderung angemahnt.
Überhangmandate 
entstehen aus einem Missverhältnis zwischen der Zahl der direkt 
gewählten Abgeordneten und dem Zweitstimmenanteil einer Partei. Je 
mehr Fraktionen der Bundestag zählt und die Zweitstimmenanteile der 
traditionell Großen schrumpfen, umso größer die Gefahr, dass 
Überhangmandate den Wählerwillen verzerren. Sinnlos war die Mühe der 
Reformer also nicht. Dass sie eine elegante Lösung gefunden hätten, 
lässt sich freilich ebenso wenig behaupten.
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