Die Zeche zahlt der steuerpflichtige Bürger. Wie
immer der nächste Bundestag aussehen wird, seit gestern steht fest:
Er wird mehr als 620 Abgeordnete zählen. Das ist unvermeidlich, wenn
künftig jedes Überhangmandat für eine Partei durch einen zusätzlichen
Sitz für eine andere ausgeglichen werden muss. Mehr Abgeordnete,
höherer Finanzbedarf.
Zugegeben, man kann den Hinweis
für arg kleingeistig halten, wo es um höchste Güter der Demokratie
geht, die Repräsentativität der Volksvertretung. Mit ihrer
Zweitstimme setzen die Wähler das Kräfteverhältnis zwischen den
Fraktionen fest. Überhangmandate können es verfälschen. Das ist zwar
schon seit über 60 Jahren so. Das Bundesverfassungsgericht hat aber
erst jetzt eine Änderung angemahnt.
Überhangmandate
entstehen aus einem Missverhältnis zwischen der Zahl der direkt
gewählten Abgeordneten und dem Zweitstimmenanteil einer Partei. Je
mehr Fraktionen der Bundestag zählt und die Zweitstimmenanteile der
traditionell Großen schrumpfen, umso größer die Gefahr, dass
Überhangmandate den Wählerwillen verzerren. Sinnlos war die Mühe der
Reformer also nicht. Dass sie eine elegante Lösung gefunden hätten,
lässt sich freilich ebenso wenig behaupten.
Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion
Telefon: 02331/9174160
Weitere Informationen unter:
http://