Westfalenpost: Kommentar zu Betreuungsgeld nicht für Hartz-IV-Empfänger / Wer hat, der bekommt / Von Nina Grunsky

Wer hat, dem wird gegeben. Vom Betreuungsgeld
sollen, so die Überlegungen der schwarz-gelben Regierung, künftig nur
diejenigen profitieren, die nicht auf die Hilfe des Sozialstaates
angewiesen sind. Eltern jedoch, die langzeitarbeitslos sind, bekommen
nach den Plänen der Koalition das Elterngeld zwar zunächst
ausgezahlt, um ihnen den Hartz-IV-Satz anschließend um genau diesen
Betrag wieder zu kürzen. Damit sollen die Kritiker, die von dem
Betreuungsgeld Fehlanreize befürchten, beschwichtigt werden. Es ist
ein Dilemma. Einerseits ist der Plan konsequent. Schließlich werden
auch andere Leistungen wie das Kindergeld auf Hartz-IV angerechnet.
Und schließlich haben Langzeitarbeitslose auch kein Anrecht mehr auf
Elterngeld. Hartz-IV nämlich soll das Existenzminimum sichern, damit
ein Anreiz bleibt zu arbeiten. Andererseits kann man sich des Gefühls
nicht recht erwehren, dass dieser Plan nicht ganz gerecht ist. Weil
unter dem Strich die Erziehungsarbeit von langzeitarbeitslosen Eltern
offenbar weniger honoriert wird als von Müttern und Vätern, deren
Partner genug verdient, um die ganze Familie über Wasser zu halten.
Und weil sich Hartz-IV-Empfänger mit jeder anderen Tätigkeit ein
bisschen dazuverdienen dürfen, aber eben nicht mit der
Erziehungsarbeit. Also scheint diese, allen Beteuerungen in
Sonntagsreden zum Trotz, doch weniger wert zu sein als andere Berufe.
Gerecht wäre wohl nur eines: genug Arbeitsplätze und genug
Kita-Plätze für alle, die einen wollen. Aber dies ist noch schwerer
umzusetzen als das Betreuungsgeld.

Pressekontakt:
Westfalenpost Hagen
Redaktion

Telefon: 02331/9174160

Weitere Informationen unter:
http://