Begeisterung kann nicht aufkommen, wenn
Vergewaltiger, die potenziell gefährlich sind, hohe Summen vom Staat
erhalten. Aber es lohnt sich, die Sache von der anderen Seite zu
betrachten: 500 Euro pro Monat hat das Gericht den vier Klägern,
denen noch Dutzende folgen dürften, zugesprochen. 17 Euro pro Tag.
Nicht gerade viel für 24 Stunden rechtswidrigen Freiheitsentzug. Das
ist keine Wiedergutmachung. Wie sollte die aussehen? Das Geld ist ein
symbolischer Versuch, das Unrecht auszugleichen, das Menschen angetan
wurde, die selbst schweres Unrecht verübt haben. Das Recht gilt für
alle. Das macht den Rechtsstaat aus. Das gestrige Urteil war nach den
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und
des Bundesverfassungsgerichts nicht anders möglich. Die Absicht des
Landes Baden-Württemberg, nun durch die Instanzen zu ziehen, wirkt
deshalb unangemessen. Verständlich ist allerdings der Wunsch, das
Geld vom Bund zurückzuerhalten. Denn der war mit Gesetzen, die
Prinzipien einer Rechtsstaatlichkeit widersprechen, für die
rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung verantwortlich.
Die Probleme, die es derzeit mit entlassenen Sexualverbrechern gibt,
haben nicht etwa zu liberale Richter zu verantworten, sondern ein
unverantwortlich schlampiger Gesetzgeber. Die Sicherungsverwahrung
nach der Haftstrafe ist in unserem Rechtssystem der schwerste
Eingriff in die Freiheit eines Menschen. Ihn sauber zu regeln, sollte
eine Selbstverständlichkeit sein. Zum Glück ist inzwischen die Reform
auf dem Weg.
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