Westfalenpost: Streikrecht eingeschränkt

Es hat keinen Sinn, unangenehme Dinge in hübsche
Beschwichtigungen zu verpacken, wenn das nackte Ergebnis eindeutig
ist. „Das Streikrecht bleibt unangetastet“, hat Arbeitsministerin
Nahles gestern über das geplante Gesetz zur Tarifeinheit gesagt.
Dabei weiß die SPD-Politikerin genau, dass ihre Aussage einem
Fakten-Check nicht stand hält.

Das eine (die Tarifeinheit) ist ohne das andere (Einschränkung des
Streikrechts) nicht zu haben. Wenn man mit einem Gesetz erreichen
will, dass nur noch die mitgliederstärkere Gewerkschaft in einem
Betrieb Tarifverträge abschließen darf, entzieht man der anderen
Gewerkschaft Rechte – zum Beispiel das Recht, für ihren Tarifvertrag
in den Arbeitskampf zu ziehen.

Die Gewerkschaften sind in der Vergangenheit meist
verantwortungsvoll mit dem Streikrecht umgegangen. Dieser Eindruck
darf nicht dadurch verwischt werden, dass derzeit zwei
Spartengewerkschaften Machtspiele auf Kosten von Bahn- und Flugkunden
durchführen.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht das
Gesetzes-Vorhaben kippt. Womöglich fragen sich die Richter, warum
sich die Regierung anmaßt, Arbeitnehmern vorzuschreiben, für welche
Gewerkschaft sie Mitgliedsbeiträge zahlen.

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