Das Asylrecht gilt nach den Vorgaben des
Verfassungsgerichts für Flüchtlinge in einer „unentrinnbaren
Notlage“. Derzeit scheitern aber mehr als die Hälfte der eine Million
Asylanträge in Deutschland, weil die Bedingungen für eine Anerkennung
nicht erfüllt sind. Die Folge: Die Bundesländer schieben mehr
Bewerber ab, weil das Asylsystem sonst kollabieren würde. Während
Länder wie Bayern konsequent abschieben, wurde die Trennung zwischen
schutzbedürftigen Flüchtlingen und illegalen Zuwanderern in NRW aus
humanitären Gründen eher zurückhaltend geregelt. Die große Zahl
zwingt aber auch hier zum Umdenken: Als Anreiz für Einwanderung durch
die Hintertür war das Asylrecht nicht gedacht. Dabei können
Abschiebungen und freiwillige Rückführungen immer nur eine Notlösung
sein. Die Politik muss endlich in den Herkunftsländern publik machen,
dass das Asylrecht keine Eintrittskarte für Menschen ist, die sich in
Europa bessere Lebenschancen erwarten. Hier und in der zu geringen
Entwicklungshilfe liegen die Versäumnisse der Vergangenheit. Jede
Abschiebung ist mit menschlichem Leid verbunden. Niemand will Bilder
von Familien sehen, die zwangsweise oft erst nach jahrelangem
Rechtsstreit abgeschoben werden. Deshalb müssen Fehlanreize für
aussichtslose Asylbewerber abgebaut und Verfahren schneller
organisiert werden. Mit zentralen Rückkehrzentren könnte Jäger
verhindern, dass aussichtslose Bewerber zunächst auf die Kommunen
verteilt werden. Weiterhin vor allem darauf zu bauen, dass abgelehnte
Asylbewerber freiwillig ausreisen, wird mit Blick auf die hohen
Flüchtlingszahlen auf Dauer nicht reichen.
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