Darf die deutsche Justiz Menschen vor Gericht 
stellen, die Werte schaffen? Sie darf nicht nur, sie muss sogar. Es 
gilt der Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz – gleich, ob jemand 
Werte schafft oder nicht. Damit kann niemand besonderes Recht für 
sich beanspruchen. Das nur, um die Klage von Josef Ackermann, des 
ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der  Deutschen Bank, angemessen zu 
beantworten. 
Das besondere Recht, das manche 
Wirtschaftsbosse für sich beanspruchen, entsteht heute nicht mehr 
durch ein schwach ausgeprägtes Ermittlungsinteresse der 
Strafverfolgungsbehörden, sondern auf andere Weise: Die Straftäter 
können die besten Anwälte bezahlen, auf der anderen Seite fehlen 
Staatsanwälte. Zudem belasten Wirtschaftsdelikte die Gerichte 
zeitlich enorm.  
Der real existierende Kapitalismus hat 
bei manchen aus den Top-Etagen die Hemmschwelle niedriger gesetzt, 
sich zu bereichern. Das Gefühl für Recht und Unrecht und für die 
Grauzone dazwischen ist im Zuge der Globalisierung nicht mehr so 
ausgeprägt wie früher.  Das ist aber kein Problem der Managerkaste 
allein. 
Verfehlungen sind ohne Ansehen der Person zu 
ahnden. Öffentlich vorführen sollte man aber niemanden.
Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion
Telefon: 02331/9174160
Weitere Informationen unter:
http://
