Wettbewerbsvorteil Gesundheit: Betriebliche Gesundheitsförderung / BGF rechnet sich!

Wettbewerbsvorteil Gesundheit: Betriebliche Gesundheitsförderung / BGF rechnet sich!
BGF: Betriebliche Gesundheitsförderung – ein weites Feld, das sich für Unternehmen rechnet
 

Mitarbeiter und ihr guter gesundheitlicher Zustand stellen den wichtigsten Wettbewerbsvorteil dar. Mit betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) unterstützen Sie daher nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern Sie verbessern die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens!
Leider gibt es viele Vorbehalte, z.B. werden gut gemeinte Maßnahmen in Sachen Gesundheitsförderung nicht angenommen, das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist schwer abschätzbar oder es
mangelt an Zeit, sich ausreichend darum zu kümmern. BGF ist daher auch nur wirkungsvoll, wenn es mit dem Blick fürs Ganze erfolgt und für jedes Unternehmen individuell konzipiert wird!
Eine Grundlage dazu liefern bspw. die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen (seit 2013 auch hinsichtlich psychischer Belastungen am Arbeitsplatz). Daraus können konkrete Maßnahmen zur Gesundheitsförderung abgeleitet werden, die nicht nur wirkungsvoll sind, sondern auch von Ihren Mitarbeitern angenommen werden.
Da sich derzeit der Nachweis zur Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen im Fokus der Aufsichtsbehörden befindet (gemäß §§ 5 und 6 ArbSchG), sollte diese jetzt durchgeführt werden, denn vor allem von daraus resultierenden konkreten Maßnahmen können effektive und wirkungsvolle verhaltens- und verhältnisorientierte BGF-Maßnahmen abgeleitet werden.

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