Zum Schulanfang machen Erstklässler den Weg zur Schule unsicher. Für die Eltern stellt sich dann oft die Frage ob Ihre Kinder für den Schulweg ausreichen und sinnvoll versichert sind.
Der Schulweg birgt so manches Risiko. Meistens machen sich die Erstklässler nach den ersten paar „Probe-Schulwegetagen“ schon alleine ohne Vati oder Mutti auf den Schulweg. Für die kleinen Kinder ist das eine erhöhte Gefahr, weil sie wegen der Größe leichter übersehen werden. Sie sind auch selbst noch nicht so geübt im Straßenverkehr und machen Fehler. Auch das Laufen und Spielen auf dem Schulhof oder auf Schulausflügen erhöht das Unfallrisiko. Ein Unfall mit dauerhaften Folgen kann dazu führen, dass kein Schul-Abschluss gemacht werden kann. Oder das überhaupt eine Berufsausbildung oder eine Arbeitsstelle angestrebt werden kann. Zu beachten ist das Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr nicht deliktfähig sind. Bis dahin müssen Sie als Eltern für die Schäden im Zweifel nicht aufkommen. Im Verkehrsrecht sind die Kinder sogar erst ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr deliktfähig.
Meistens wollen die Eltern jedoch lieber auf Nummer sicher gehen und für mögliche Schäden aufkommen. Ist ja auch eine Sache von Moral und Anstand den geschädigten nicht alleine zu lassen. Eine Haftpflichtversicherung ist dabei gern behilflich, die Schadenersatzpflicht zu prüfen. Bei einer guten Haftpflichtversicherung kann man auch die Schäden durch nicht-deliktfähige Kinder mitversichern.
Wenn Sie bereits eine Haftpflichtversicherung haben, sind Ihre Kinder bis zum Ende ihrer ersten Berufsausbildung beitragsfrei mitversichert. Zum Schulanfang sollten Sie dennoch prüfen, ob Kinder unter sieben, also deliktfähige Kinder mitversichert sind. Es gibt noch viele Alte Policen die das nicht mitversichert haben
Ein Unfallversicherung schützt in der Freizeit
Eine Unfallversicherung für den Schulweg ist meisten nicht nötig. Für den Schulweg und die Zeit in der Schule oder unter Schulaufsicht (etwa auf Klassenfahrten) greift die gesetzliche Unfallversicherung. Die Beiträge zahlen Bundesländer und Kommunen.
Die Unfälle in der Freizeit und deren Folgeschäden sind aber nicht versichert. Die Versicherungsleistungen der gesetzliche Unfallversicherung in der Schule und auf den Weg sind aber nicht ausreichend. Eine Lebenslange Invalidität zeiht enorme Kosten nach sich. Diese Unterversicherung kann eine private Unfallversicherung ausgleichen. Verbraucherverbände raten zu einer Versicherungssumme von mindestens 200.000 Euro.
Die private Unfallversicherung zahlt, wenn ein Unfall zu einer Invalidität führt. Damit die Versicherungsleistungen je nach schwere der Invalidität höher ausfallen, lässt sich eine Progression in den Vertrag einschliesen. Sinnvoll ist eine Progression von 225 bis etwa 300 Prozent für den Invaliditätsfall. Eine Invalidität durch Krankheit kann mit einer Extra-Police versichert werden. Eine Kinderinvaliditätsversicherung gibt es auch als Zusatzbaustein für die private Unfallversicherung.
Ist bereits eine private Unfallversicherung der Eltern vorhanden, sind die Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenlos mitversichert. Dann ist lediglich der Tarif dahingehend zu prüfen, ob die Versicherungssummen ausreichend hoch angesetzt sind.
Alle weiteren Versicherungen sind im Grunde überflüssig. Pflicht ist zwar eine Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Kinder sind meisten im Rahmen der Familienversicherung über die gesetzliche Krankenkasse bis zum 25. Lebensjahr Pflichtversichert. Privatversicherte Eltern müssen für Ihre Kinder hingegen einen eigenen Beitrag zahlen. Dafür haben Sie aber auch meistens bessere Versicherungsleistungen. Wenn Ihr Kind nach der Schule oder Studium eigenes Geld verdient, wird eine eigene Krankenversicherung benötigt.