Wie nachhaltig ist die betriebliche Altersvorsorge?

Verbraucherzentrale Bremen untersucht
Informationspflicht zu ethisch-ökologischen Anlagekriterien mit
Praxistest:

– 14 von 39 untersuchten Anbieterberichten liefern schwammige
Informationen
– Nur neun Berichte enthalten konkrete Angaben zu den
Nachhaltigkeitskriterien
– In 16 Fällen geben die Anbieter an, dass sie
Nachhaltigkeitsstandards nicht konsequent berücksichtigen

Anbieter von betrieblicher Altersversorgung sind nach dem
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verpflichtet, darüber zu
informieren, ob und wie sie bei der Verwendung der eingezahlten
Beiträge ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigen.
Aufgrund einer Europäischen Richtlinie wird die Regelung aktuell
überarbeitet. Die Verbraucherzentrale Bremen hat bei Versicherungen,
Pensionskassen und Pensionsfonds den Praxistest gemacht. „In vielen
von uns untersuchten Fällen sind die von den Anbietern zur Verfügung
gestellten Informationen so vage und schwammig, dass Verbraucherinnen
und Verbraucher nicht beurteilen können, ob und inwieweit
Nachhaltigkeitsstandards tatsächlich angewandt werden“, sagt Ulrike
Brendel, Leiterin des Projekts „Gut fürs Geld, gut fürs Klima“ bei
der Verbraucherzentrale Bremen.

Nachhaltigkeitsstandards spielen keine große Rolle

In neun Berichten geben die Anbieter detailliertere Informationen
zu ihren Nachhaltigkeitsstandards. Hier erfahren Verbraucherinnen und
Verbraucher zum Beispiel, welche ethisch oder ökologisch bedenklichen
Branchen bei der Investition ihrer Beiträge tabu sind. Das
Untersuchungsergebnis zeigt aber auch, dass für die Mehrzahl der
Anbieter Nachhaltigkeitsstandards keine wesentliche Rolle bei ihrer
Anlagepolitik spielen. Die Anbieter begründen das unter anderem
damit, dass Rendite und Sicherheit im Fokus stehen. „Dieses Argument
ist längst widerlegt. Die Praxis und verschiedene Studien zeigen,
dass sich Rendite und Nachhaltigkeit keinesfalls ausschließen“,
erklärt Brendel.

Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts
Forsa im Auftrag der Verbraucherzentrale Bremen im Frühjahr 2017
wünschen sich drei Viertel der Befragten die Einführung von
ethisch-ökologischen Mindeststandards bei staatlich geförderten
Rentenprodukten. „Mit gesetzlichen Mindeststandards bei der
betrieblichen Altersvorsorge könnten Verbraucherinnen und Verbraucher
sicher sein, dass ihr Geld nicht in Waffen und Rüstung, Kinderarbeit
oder Umweltzerstörung fließt. Die Bundesregierung ist hier in der
Pflicht, entsprechende Regelungen zu erlassen“, betont Brendel.

Pressekontakt:
Ulrike Brendel | Leiterin Projekt „Gut fürs Geld, gut fürs Klima“
Tel. (0421) 160-77-42
brendel@vz-hb.de

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