Mit der ab Januar 2013 geltenden Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wird der § 34 f GewO eingeführt. Diese Verordnung für Vermittler von Finanzanlagen regelt die Erfordernisse des Berufszugangs und der Berufsausbildung. Neben dem § 34 d und § 34 c ist nun der § 34 f die dritte Lizenz für den freien Vermittler.
Die vom Gesetzgeber beschlossenen Regelungen beinhalten insbesondere die Anforderungen für den Sachkundenachweis, Berufshaftpflichtversicherung, öffentliches Register, Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten gegenüber den Anlegern und jede Menge an Anzeige-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten.
Unabhängig von dem dafür notwendigen Zeit- und Geldaufwand stellt sich die Frage, welche Risiken ist der Vermittler ausgesetzt, wenn er eine Lizenz verliert? Der Verlust einer Erlaubnis kann den Verlust aller Erlaubnisse nach sich ziehen. Das Berufsrecht wird, wenn einzelne Voraussetzungen zur Berufsausübung entfallen, automatisch zum Berufsverbot! Beispielsweise können Verstöße gegen Anzeige-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten schon zum Entzug einer Lizenz und damit zum Entzug aller Lizenzen führen. Ebenso können Führerscheinentzug, Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit oder eines guten finanziellen Leumunds zum Verlust der Lizenzen führen.
Diese Gefahr kann allerdings dadurch relativiert werden, wenn sich der Vermittler eines Rechtsträgers, sprich eines Haftungsdaches, bedient. Alle Anforderungen des Gesetzgebers werden auf das Haftungsdach übertragen, eine Lizensierung nach § 34 f ist dann für den Vermittler nicht mehr erforderlich. So kann der Kapitalanlagevermittler sowohl Kosten wie auch Risiko minimieren.
Gerhard Ziegler, FG FINANZ-SERVICE Vorstand, sieht die Zukunft für die freien Berater im Kapitalanlagenbereich sehr klar: „Die meisten Berater werden im nächsten Jahr entweder dieses Geschäftsfeld aufgeben oder sich einen Rechtsträger (Haftungsdach) suchen müssen.“ So hat die FG FINANZ-SERVICE Aktiengesellschaft mit der FG Investment- Consulting GmbH den freien Vermittlern schon frühzeitig ein Haftungsdach zur Verfügung gestellt. Den Beratern steht ein umfassendes Betreuungs- und Service-Netzwerk zur Verfügung. „Die Kooperationspartner des Rechtsträgers FG Investment-Consulting GmbH profitieren somit von einem der attraktivsten Pakete aus Kondition und Leistung, welches derzeitig am Markt für unabhängige Finanzberater zur Verfügung steht“, so der Vertriebsdirektor der FG Investment-Consulting GmbH, Günther Christmann.
Die FG FINANZ-SERVICE Aktiengesellschaft ist seit 1981 als mittelständisches Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Heilbronn tätig. Selbstständige Finanzkaufleute (nach § 84, 92 ff HGB mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Versicherungsmakler nach § 93 HGB) beraten ihre Kunden bundesweit in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft neutral und unabhängig. Seit 1981 wurden über 1,2 Mio. Finanzgeschäfte vermittelt.
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