Winkelmeier-Becker:Änderungsvorschläge für Syndikusanwälte jetzt zügig umsetzen

Eckpunkte von Justizminister Maas gehen in die
richtige Richtung

Bundesminister der Justiz Heiko Maas hat am heutigen Dienstag
Eckpunkte für eine Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte
vorgelegt. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Minister Maas hat endlich seine bereits im Oktober angekündigten
Eckpunkte für eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
vorgelegt. Die Eckpunkte gehen in die richtige Richtung. Wir begrüßen
ausdrücklich, dass Syndikusanwälte künftig als vollwertige
Rechtsanwälte Anerkennung finden sollen. Damit reagiert die Politik
auch auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom vergangenen
Jahr und ermöglicht Syndikusanwälten die Sicherung ihrer
Altersversorgung in den berufsständischen Versorgungswerken der
Rechtsanwälte. Noch sind allerdings wesentliche Details unklar, so
z.B. welche konkrete Tätigkeit ein Syndikus ausüben muss, um als
Rechtsanwalt zugelassen zu werden. Daher muss die Umsetzung dieser
Eckpunkte und die Klärung aller offenen Fragen jetzt sehr zügig
erfolgen, damit nicht weiter wertvolle Zeit verstreicht.

Zum 1.Januar 2015 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV),
wie lange angekündigt, ihre Befreiungspraxis dem Urteil des
Bundessozialgerichts angepasst. Damit sind für tausende
Syndikusanwälte bereits Tatsachen geschaffen worden, die nun nach
einer Änderung der BRAO wieder erst mühsam rückabgewickelt werden
müssen und gegebenenfalls langwierige gerichtliche Klärung nach sich
ziehen. Für die Verschleppung dieser Gesetzesänderung und die damit
verbundene Schaffung von Rechtsunsicherheit gerade in der wichtigen
Frage der Alterssicherung können wir kein Verständnis aufbringen.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de