Winkelmeier-Becker: Hasskriminalität konsequent bekämpfen

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des
NSU-Untersuchungsausschusses verabschiedet. Darin wird unter anderem
auch ein Regelungsvorschlag angekündigt, wonach rassistische,
fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Tatmotive
ausdrücklich bei der Strafzumessung in Strafurteilen berücksichtigt
werden sollen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Wir unterstützen Maßnahmen, die dazu beitragen, dass
rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende
Motive stärker im Strafverfahren berücksichtigt werden. Denn aus der
Perspektive des Opfers ist es ein Unterschied, ob es aus einem
alltäglichen Konflikt heraus oder gerade wegen seiner Herkunft,
Hautfarbe oder anderer unveränderlicher Persönlichkeitsmerkmale
angegriffen wird. Solche Tatmotive müssen daher auch bei der
Bewertung der Schuld des Täters und der Strafzumessung einfließen.

Die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses hat gezeigt, dass es
den Strafverfolgungsbehörden nicht selten schwerfällt, die wahren
Tatmotive zu erkennen. Auch weisen neuere rechtstatsächliche
Untersuchungen darauf hin, dass rassistische, fremdenfeindliche und
sonstige menschenverachtende Beweggründe oftmals nicht genügend bei
der Strafzumessung berücksichtigt werden.

Es müssen daher auf allen Ebenen Konsequenzen gezogen werden: Die
Strafverfolgungsorgane müssen allen Hinweisen auf solche Motive
konsequent nachgehen. Opfer und Angehörige müssen informiert und
unterstützt werden. Die Dokumentation bei der Strafverfolgung muss
verbessert und internes Controlling stärker implementiert werden. Der
Gesetzgeber darf sich nicht auf symbolische Änderungen bei den
Strafzumessungsregeln im Strafgesetzbuch beschränken. Es muss
vielmehr durch geeignete Regelungen sichergestellt werden, dass die
nötigen Informationen möglichst schon zu Beginn eines Strafverfahrens
erhoben und dann in allen Stadien des Verfahrens angemessen
berücksichtigt werden. Auch das Jugendstrafrecht darf dabei nicht
außen vor bleiben. Wir als CDU und CSU werden uns für einen solchen
umfassenden Ansatz einsetzen.“

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