Winkelmeier-Becker/Heck: Koalition erhöht Renten für Opfer der SED-Diktatur

Große Koalition novelliert gesetzliche Grundlagen
für Rehabilitierung

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das Fünfte Gesetz zur Verbesserung
rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen
Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen. Dies führt zu einer
deutlichen Verbesserung der Situation für die Opfer des
SED-Unrechtsstaats. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der
zuständige Berichterstatter Stefan Heck:

„Vor 25 Jahren haben die Menschen in der DDR in einer friedlichen
Revolution, die in der Weltgeschichte beispiellos ist, die
kommunistische Diktatur mit Mauer und Stacheldraht überwunden. Viele
mutige Menschen, die sich dem SED-Regime aktiv widersetzt haben und
dafür mit Unterdrückung und Verfolgung bestraft wurden, haben diesen
Einsatz mit ihrem Leben, ihrer Freiheit oder ihrer Gesundheit
bezahlt.

Die damaligen Ereignisse wirken bis heute fort. Auch das Schicksal
der SED-Opfer ist damit nicht nur ein Teil unserer Geschichte
geworden, sondern immer noch auch ein Teil unserer Gegenwart. Die
Opfer der SED-Diktatur verdienen daher nicht nur unseren Respekt und
unsere Anerkennung, sondern auch materielle Unterstützung, wo die
Haftfolgen ihre wirtschaftliche Situation bis heute beeinträchtigen.
Mit dem Fünften Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher
Vorschriften erhöht die große Koalition daher die Opferrente von 250
auf 300 Euro im strafrechtlichen und von 184 Euro auf 214 Euro im
beruflichen Rehabilitierungsgesetz.

Dabei war es der CDU/CSU-Fraktion besonders wichtig, die in den
Berichterstattergesprächen vorgebrachten Anliegen der Opferverbände
aufzugreifen und umzusetzen. Die Koalitionsfraktionen haben daher die
drei wesentlichen Anliegen der SED-Opfer in eine Entschließung zum
Gesetzentwurf eingebracht. Darin wird die Bundesregierung
aufgefordert, im Zusammenwirken mit den für die Verfahrensfragen
zuständigen Bundesländern dafür zu sorgen, dass das Anerkennungs- und
Rehabilitierungsverfahren für die SED-Opfer deutlich erleichtert
wird. Dies soll durch die Möglichkeit einer persönlichen mündlichen
Anhörung der Opfer im Rehabilitierungsverfahren sowie durch
Bereitstellung von besonders im Umgang mit DDR-Häftlingen geschulten
Ärzten für die medizinische Anerkennung der Haftfolgen geschehen.

CDU und CSU haben ferner durchgesetzt, dass Bund und Länder die
bis Ende 2019 laufende gesetzliche Frist für Anträge auf
Rehabilitierung rechtzeitig vor deren Auslaufen auf ihre Auswirkungen
in der Praxis überprüfen. CDU und CSU bekennen sich zu dem Ziel einer
vollständigen Streichung dieser Frist. Damit wollen wir erreichen,
dass SED-Opfer, die aufgrund ihrer Traumatisierung noch nicht in der
Lage sind, sich einem Rehabilitierungsverfahren zu stellen, nicht
unter zusätzlichen Druck gesetzt werden. Sie sollen sich für die
persönliche Aufarbeitung ihres Schicksals Zeit lassen können.“

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