Nutzer werden über neue Nutzungsbedingungen zum 1.
Januar nicht zureichend aufgeklärt
Das soziale Netzwerk Facebook hat neue allgemeine
Nutzungsbedingungen verkündet, die zum 1. Januar 2015 in Kraft
treten. Damit werden die Daten der Nutzer noch intensiver
ausgewertet. Der Verbraucher hat keine andere Wahl, als diese
anzunehmen oder die Nutzung einzustellen. Hierzu erklären die rechts-
und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker und die Verbraucherschutzbeauftragte
Mechthild Heil:
„Mit den neuen Nutzungsbedingungen in seinen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) erfasst und verwertet Facebook die Daten
seiner Nutzer noch intensiver und personalisiert seine Dienste noch
stärker. So wird Werbung an den Inhalten aller genutzten Apps und
Webseiten, die etwas über die Vorlieben des Nutzers preisgeben,
ausgerichtet. Bei speziellen Funktionen wird der Nutzer sogar darüber
informiert, welche seiner Facebook-Freunde sich in seiner Nähe
aufhalten und ob es aktuelle Angebote in seiner Umgebung gibt. Die
damit einhergehende intensivierte Speicherung und Auswertung
personenbezogener Daten sind ein deutlicher Eingriff in die
Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung der Verbraucher.
Solche Schritte auf dem Weg zu einem gläsernen Nutzer werden wir
nicht hinnehmen.
Zwar werden Wege gewiesen, wie diese Dienste gegebenenfalls
ausgeschaltet werden können aber die Zustimmung der Nutzer wird
nicht eingeholt. Wer Facebook nutzt, ohne sich regelmäßig über diese
und andere Veränderungen zu informieren, akzeptiert mit der weiteren
Nutzung diese Vertragsänderungen automatisch. Das stellt einen
unverhältnismäßigen Eingriff in die Verbraucherrechte dar und ist
nicht hinnehmbar. Facebook muss seine Praxis hier ändern, die Nutzer
über seinen Umgang mit personenbezogenen Daten aufklären und ihre
Zustimmung einholen. Andernfalls werden wir eine gesetzliche Regelung
prüfen. Die große Koalition hat sich schon in den
Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, die Rechte von Verbrauchern
bei der Nutzung digitaler Güter gegenüber der Marktmacht globaler
Anbieter zu stärken.“
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