Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie im
Deutschen Bundestag beraten
Am heutigen Donnerstag debattiert der Deutsche Bundestag in erster
Lesung das zweite Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG II). Den vorliegenden Gesetzesentwurf kommentieren die rechts-
und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker und der Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Gesellschaftsrecht Prof. Dr.
Heribert Hirte wie folgt:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf, mit dem unser dualistisches
System, mit Vorstand und Aufsichtsrat, der deutschen
Aktiengesellschaft durch eine Kultur der Mitsprache modern
ausgestaltet werden soll.
Mit Blick auf die großen, börsennotierten Unternehmen wird
deutlich: Gesellschaftsrecht hat auch eine enorme
gesellschaftspolitische Komponente. Deshalb möchten wir die Chancen
nutzen, die uns die europäische Richtlinie einräumt.
Dieses Gesetz bietet zugleich die Gelegenheit, Gehaltsstrukturen
von Vorständen in verantwortungsvoller Weise zu bestimmen und
offensichtliche Fehlentwicklungen der letzten Jahre zu beenden. Hier
möchten wir dafür werben, mutiger zu sein. Wir sollten der
Hauptversammlung mehr verbindliche Rechte einräumen.
Deshalb müssen wir prüfen, ob wir das Votum der Aktionäre
insgesamt oder zumindest für den Fall der Herabsetzung der vom
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Vergütung verbindlich ausgestalten. Das
würde bedeuten, dass Vorstände künftig das verdienen, was sowohl der
Aufsichtsrat einschließlich Arbeitnehmervertretern, als auch die
Aktionäre für angemessen halten.“
Heribert Hirte: „Durch konkrete Maßnahmen und neue Strukturen der
Mitsprache stärken wir die Rolle der Aufsichtsräte und Aktionäre.
Moderne Corporate Governance ist unser Leitgedanke – Langfristigkeit,
Transparenz und Mitsprache sind nur in einem ausbalancierten System
wirkungsmächtig. Diesen Weg gehen wir als Fraktion; als
CDU/CSU-Fraktion lehnen wir willkürliche Verbote und symbolische
Obergrenzen für die Vorstandsvergütung ab, sie wären schlicht
wirkungslos.
Für uns als Parlament heißt es nun, den insgesamt gelungenen
Gesetzesentwurf der Regierung in Detailpunkten zu verbessern. In
diesem Sinne werden wir auch Ausnahmen von Offenlegungspflichten
prüfen. Auch gilt es beispielsweise, sehr genau zu überlegen, ob die
Schwellenwerte, von denen an Geschäfte mit nahestehenden Personen
(„Related Party Transactions“) einem Zustimmungsvorbehalt des
Aufsichtsrats unterliegen, ausreichend sind.
Mittelfristig wird man auch genauer zu erörtern haben, wie weit
der Regelungsansatz des hergebrachten deutschen Konzernrechts durch
die neuartigen europäischen und internationalen Regelungen überholt
ist.
Des Weiteren benötigen Aktionäre belastbare Informationen über die
Lage der Gesellschaft und die zu erwartende weitere Entwicklung.
Daher wird auch weiter zu erörtern sein, wie ein schlüssiges
Informationskonzept aussehen kann.“
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