Bundesjustizministerium kehrt an den
Verhandlungstisch zurück
Nachdem das Bundesjustizministerium die Verhandlungen über
Änderungen im Bereich der Insolvenzanfechtung im vergangenen Oktober
abgebrochen hatte, haben Union und SPD die Reformgespräche mit
Ministeriumsvertretern am gestrigen Mittwoch wieder aufgenommen und
entsprechende Eckpunkte besprochen. Hierzu erklären die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Heribert
Hirte:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Wir begrüßen, dass das SPD-geführte
Bundesjustizministerium an den Verhandlungstisch zurückgekehrt ist
und die überfällige Reform der Insolvenzanfechtung nun zum Greifen
nah ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich von Beginn an dafür
eingesetzt, dass Gläubiger besser vor ungerechtfertigten
Rückforderungen eines Insolvenzverwalters geschützt werden. Es hat
sich im Interesse insbesondere mittelständischer Unternehmen
ausgezahlt, dass die Union trotz der zwischenzeitlichen
Verweigerungshaltung des Justizministeriums konsequent Kurs gehalten
hat.“
Heribert Hirte: „Im Mittelpunkt der Reform wird eine zielgenaue
Begrenzung der sogenannten Vorsatzanfechtung stehen. Rückforderungen
eines Insolvenzverwalters können künftig nicht mehr darauf gestützt
werden, dass der Gläubiger dem Schuldner mit einer Stundung oder
einer Ratenzahlungsvereinbarung über eine kurzfristige
Liquiditätslücke hinweggeholfen hat. Die Frist für die Anfechtung
soll für diese Fälle von zehn auf vier Jahre verkürzt werden. Zudem
soll eine Rückforderung weitergehender als bisher ausgeschlossen
sein, wenn der Leistung des Schuldners eine gleichwertige
Gegenleistung des Gläubigers gegenübersteht (sogenannte
Bargeschäfte). Damit soll auch sichergestellt werden, dass
Arbeitnehmer vor einer Rückforderung von Löhnen geschützt sind,
soweit diese die Gegenleistung für eine Arbeitsleistung innerhalb der
vergangenen drei Monate darstellen.
Ausdrücklich keine Festlegung haben wir zur Anfechtung von
Zahlungen im Rahmen einer Zwangsvollstreckung getroffen. Mit der
Union wird es hier keine Änderung geben, die Fiskus, Sozialkassen
oder Banken gegenüber der jetzigen Rechtslage besserstellt. Es muss
unbedingt vermieden werden, dass diese Gläubiger ihr Verhalten im
Vorfeld einer Insolvenz umstellen, weil sie die Möglichkeit haben,
sich ihre Vollstreckungstitel selbst zu beschaffen. Denn der
Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung ist eine zentrale
Errungenschaft der Insolvenzordnung, die wir erhalten wollen.
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Das Bundesjustizministerium ist
jetzt gefordert, so schnell wie möglich zielgenaue gesetzliche
Formulierungen auszuarbeiten. Sobald diese Formulierungen vorliegen,
werden wir als Koalition diese bewerten und den Gesetzentwurf
entsprechend auf den Weg bringen.“
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