Rückstellungen in Bilanzen können realistischer
angesetzt werden
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch Erleichterungen bei der Bilanzierung von
Pensionsrückstellungen beschlossen. Hierzu erklären die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter Heribert
Hirte:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Es ist gut, dass wir Unternehmen
endlich die Last nehmen, unrealistisch hohe Summen in ihren Bilanzen
für Pensionszahlungen zurückstellen zu müssen. Wir ermutigen
Unternehmen damit zugleich, ihren Beschäftigten auch in Zukunft eine
betriebliche Altersversorgung anzubieten.
Die Union hatte sich bereits seit Mai 2015 für eine Anpassung des
Handelsgesetzbuchs stark gemacht, um Betriebsrenten als wichtige
Säule der Altersversorgung nicht zu gefährden. Wir als
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätten uns eine noch weitergehende
Entlastung der Unternehmen vorstellen können. Leider war eine
Verlängerung des Betrachtungszeitraumes über zehn Jahre hinaus mit
der SPD-Fraktion aber nicht zu erreichen.“
Heribert Hirte: „Den Unternehmen wird mit diesem Vorschlag eine
deutliche Atempause gewährt. Er ist gleichzeitig ein Signal an die
Wirtschaft, dass sich die Union mit Nachdruck akuten Problemen widmet
und praktikable Lösungsvorschläge liefert. Gerne hätten wir die
Ausschüttungssperre unbürokratischer ausgestaltet, aber auch hier hat
die SPD sinnvollen Verbesserungen leider nicht zugestimmt.“
Hintergrund:
Nach den künftigen gesetzlichen Regelungen sollen Unternehmen bei
der Berechnung von Pensionsrückstellungen den durchschnittlichen
Marktzins der letzten zehn statt der letzten sieben Jahre verwenden
dürfen. Im Gegenzug dazu soll es den Unternehmen jedoch untersagt
werden, den dadurch entstehenden Differenzbetrag an ihre
Gesellschafter auszuschütten. Aufgrund der anhaltenden
Niedrigzinsphase müssen Unternehmen in der Bilanz immer größere
Rückstellungen bilden, um für die Rente ihrer derzeitigen
Arbeitnehmer vorzusorgen. Mit einem längeren Betrachtungszeitraum
können nun auch frühere, höhere Zinsen mit in die Berechnung
einbezogen werden.
Die Änderungen sollen am morgigen Donnerstag im Zusammenhang mit
dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in
zweiter und dritter Lesung vom Plenum des Bundestages beraten werden.
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