Verbraucherverbände sollen gegen undurchsichtige
Verwendung von Kundendaten vorgehen können
Das Bundekabinett hat am heutigen Mittwoch den „Gesetzentwurf zur
Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von
verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“
beschlossen. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
„Mit der Novellierung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG)
stärken wir den Kundendatenschutz. Verbraucherschutzverbände sollen
künftig die Möglichkeit erhalten, gegen datenschutzrechliche Verstöße
im Umgang mit Verbraucherdaten durch Abmahnungen und
Unterlassungsklagen vorgehen zu können. Damit geben wir den
Verbraucherschutzorganisationen ein wirksames Instrument an die Hand,
um Missbrauchsgefahren, die sich z.B. aus einer marktbeherrschenden
Stellung solcher Dienstleister ergeben können, wirksam einzudämmen.
Beispiele, wie Facebook und Google zeigen eindrücklich, wie einzelne
Unternehmen den Verbrauchern gegenüber den Umgang mit ihren Daten
bewusst verschleiern.
Im nun anstehenden parlamentarischen Beratungsverfahren werden wir
für eine unbürokratische Lösung sorgen, die legitime Datennutzung in
Unternehmen nicht einschränkt und dabei auch keine weiteren Pflichten
für die Wirtschaft schafft.“
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