Bundestag berät Mietrechtsanpassungsgesetz
   Am heutigen Freitag berät der Deutsche Bundestag den Entwurf für 
das Mietrechtsanpassungsgesetz. Dazu erklären die rechts- und 
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, 
Jan-Marco Luczak:
   Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Von dem Gesetz geht ein wichtiges 
Signal für bezahlbares Wohnen an die Mieter in unserem Land aus. Die 
Menschen brauchen auch in angespannten Wohnungsmärkten einen 
zuverlässigen Schutz vor steigenden Mieten. Diesen Schritt geht die 
Union mit den neuen Regelungen zur Mietpreisbremse. Auch die Umlage 
von Modernisierungskosten auf die Miete regeln wir neu. Für die Dauer
von fünf Jahren dürfen in angespannten Wohnungsmärkten jährlich nur 
noch acht statt elf Prozent der Kosten auf die Miete umgelegt werden 
– eine deutliche Entlastung für die Mieter.“
   Jan-Marco Luczak: „Unser soziales Mietrecht lebt von einem gut 
ausgewogenen Kompromiss zwischen Mietern und Vermietern. Diesen haben
wir mit diesem Gesetz gefunden. Die Union will, dass eine Wohnung 
auch nach einer Modernisierung noch bezahlbar ist. Gleichzeitig 
schaffen wir einen Rahmen, der energetische Sanierungsmaßnahmen und 
einen altersgerechten Umbau wirtschaftlich tragbar bleiben lässt. Mit
dem vereinfachten Verfahren bei Modernisierungen bis 10.000 Euro 
erleichtern wir vor allem Investitionen für private Kleinvermieter. 
Die umzulegenden Kosten einer Modernisierung können jetzt ohne 
bürokratischen Aufwand berechnet werden. Dem bewussten 
Herausmodernisieren von Mietern werden wir hingegen einen Riegel 
vorschieben. Vermieter werden künftig sanktioniert, wenn sie 
Modernisierungsmaßnahmen dazu missbrauchen, Mieter aus ihren 
Wohnungen zu vertreiben. Das wird ordnungswidrig sein und 
Schadensersatzansprüche auslösen. Damit setzen wir ein klares Signal 
an die schwarzen Schafe unter den Vermietern. Diese Maßnahmen haben 
wir jetzt mit unserem Koalitionspartner vereinbart. Weitergehende 
Forderungen nach mehr Regulierung, wie sie insbesondere aus der 
Opposition zu hören sind, lehnen wir ab, um die Ausgewogenheit des 
Mietrechts nicht zu gefährden. Wir dürfen unsere Politik nicht von 
den Extremen ableiten, sondern müssen im Interesse aller für 
Ausgleich sorgen.“
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