Winkelmeier-Becker/Luczak: Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken bleibt auf hohem Niveau erhalten

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird
sinnvoll weiterentwickelt

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend in 2. und 3. Lesung
den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen
den unlauteren Wettbewerb (2. UWGÄndG) verabschiedet. Hierzu erklären
die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter
Jan-Marco Luczak:

„Mit der beschlossenen UWG-Novelle erleichtert der Gesetzgeber die
Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, das sowohl
durch komplizierte europäische Richtlinienvorgaben als auch durch
eine ausdifferenzierte Rechtsprechung geprägt ist. Künftig können die
Rechtsanwender die maßgeblichen Regeln, die aus der einschlägigen
EU-Richtlinie stammen, unmittelbar dem deutschen UWG entnehmen.
Verbraucher, Mitbewerber und sonstige Marktteilnehmer können sich
damit auf eine einheitliche Rechtsquelle stützen, um gegen unseriöse
Geschäftspraktiken vorzugehen. Wir entsprechen mit dieser
Novellierung auch Forderungen der Europäischen Kommission.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in intensiven und
konstruktiven parlamentarischen Beratungen erfolgreich dafür
eingesetzt, dass die etablierte Systematik des deutschen
Lauterkeitsrechts soweit wie möglich bewahrt wird, um Lücken
insbesondere im Bereich des Schutzes von Mitbewerbern vor unlauteren
geschäftlichen Handlungen zu verhindern. So wird vor allem die
bisherige Generalklausel als Auffangtatbestand für die
unterschiedlichsten Fallgruppen von unlauteren Handlungen erhalten.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de