Das Bundesjustizministerium hat einen 
Referentenentwurf zur Mietpreisbremse erarbeitet. Hierzu erklären die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth 
Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Jan-Marco 
Luczak:
   „Wir werden die Mietpreisbremse, wie im Koalitionsvertrag 
vereinbart, umsetzen. Die Union will nicht, dass Menschen aus ihren 
angestammten Kiezen verdrängt werden. Für uns ist von entscheidender 
Bedeutung, dass die wahren Ursachen von exorbitanten Mietsteigerungen
in bestimmten Regionen bekämpft werden. Dies geht nur, wenn 
ausreichend neuer Wohnraum geschaffen wird. Bauherren und Vermieter 
müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen dürfen, dass sich ihre 
Investitionen rechnen. Daher müssen Neubauten und umfassende 
Modernisierungen von der Deckelung der Mieten ausgenommen sein.
   Das Instrument der Mietpreisbremse muss zielgenau auf Gebiete mit 
angespannten Wohnungsmärkten beschränkt sein. Da es sich um einen 
erheblichen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum 
handelt, muss es sich zudem um eine vorübergehende Maßnahme handeln, 
mit der Mietinteressenten vor besonderen Verwerfungen auf den 
Wohnungsmärkten geschützt werden. Die Geltung der Mietpreisbremse 
muss daher auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränkt sein.
   Schließlich ist uns wichtig, dass die betroffenen Länder und 
Kommunen selbst wirksam gegen Wohnungsknappheit vorgehen. Die 
Mietpreisbremse muss daher mit einem regionalen Maßnahmenplan 
verbunden werden, mit dem der Wohnungsmangel behoben wird. Dazu muss 
die öffentliche Hand eigene finanzielle Anstrengungen unternehmen 
sowie die Bedingungen für private Investitionen verbessern. Die 
Mietpreisbremse ist so auszugestalten, dass sie nicht zu einer 
Investitionsbremse wird.“
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