Winkelmeier-Becker/Luczak: Wir müssen die Ursachen von Mietpreissteigerungen bekämpfen

Das Bundesjustizministerium hat einen
Referentenentwurf zur Mietpreisbremse erarbeitet. Hierzu erklären die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Jan-Marco
Luczak:

„Wir werden die Mietpreisbremse, wie im Koalitionsvertrag
vereinbart, umsetzen. Die Union will nicht, dass Menschen aus ihren
angestammten Kiezen verdrängt werden. Für uns ist von entscheidender
Bedeutung, dass die wahren Ursachen von exorbitanten Mietsteigerungen
in bestimmten Regionen bekämpft werden. Dies geht nur, wenn
ausreichend neuer Wohnraum geschaffen wird. Bauherren und Vermieter
müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen dürfen, dass sich ihre
Investitionen rechnen. Daher müssen Neubauten und umfassende
Modernisierungen von der Deckelung der Mieten ausgenommen sein.

Das Instrument der Mietpreisbremse muss zielgenau auf Gebiete mit
angespannten Wohnungsmärkten beschränkt sein. Da es sich um einen
erheblichen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum
handelt, muss es sich zudem um eine vorübergehende Maßnahme handeln,
mit der Mietinteressenten vor besonderen Verwerfungen auf den
Wohnungsmärkten geschützt werden. Die Geltung der Mietpreisbremse
muss daher auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränkt sein.

Schließlich ist uns wichtig, dass die betroffenen Länder und
Kommunen selbst wirksam gegen Wohnungsknappheit vorgehen. Die
Mietpreisbremse muss daher mit einem regionalen Maßnahmenplan
verbunden werden, mit dem der Wohnungsmangel behoben wird. Dazu muss
die öffentliche Hand eigene finanzielle Anstrengungen unternehmen
sowie die Bedingungen für private Investitionen verbessern. Die
Mietpreisbremse ist so auszugestalten, dass sie nicht zu einer
Investitionsbremse wird.“

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