Winkelmeier-Becker: Mietpreisbremse wird neuer Baustein im sozialen Mietrecht

Für die Union ist der Neubau von Wohnungen von
entscheidender Bedeutung

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag in erster Lesung den
Entwurf des Mietrechtsnovellierungsgesetzes beraten. Damit werden die
Mietpreisbremse für angespannte Wohnungsmärkte sowie das
Bestellerprinzip im Wohnungsvermittlungsrecht verankert. Hierzu
erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Mit der Mietpreisbremse fügen wir dem sozialen Mietrecht einen
neuen Baustein hinzu. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
soll die Miete künftig höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen.

Damit lösen wir ein, was wir vor der letzten Bundestagswahl
versprochen haben. Der Gesetzentwurf trägt dementsprechend die
Handschrift der Union.

So ist für uns von entscheidender Bedeutung, dass Investitionen in
den Neubau von Wohnungen durch die Mietpreisbremse nicht behindert
werden. Im Gegenteil: Sie müssen in den Gebieten mit angespannten
Märkten verstärkt werden. Denn Mieten werden nur durch ein größeres
und bedarfsgerechtes Angebot von Wohnungen langfristig und nachhaltig
stabil gehalten. Damit solche Investitionen nicht gefährdet werden,
ist die Vermietung von Wohnungen in Neubauten von der Mietpreisbremse
ausgenommen. Es ist gut, dass auch Minister Maas letztlich erkannt
hat, dass dies eine entscheidende Voraussetzung für langfristig
stabile Mietpreise ist.

Auch Länder und Kommunen müssen dazu beitragen, dass mehr neue
Wohnungen gebaut werden. Wir als Union haben durchgesetzt, dass die
Landesregierungen im Rahmen der Mietpreisbremse konkret beschreiben
müssen, welche Maßnahmen sie ergreifen, um bei Wohnungsmangel Abhilfe
zu schaffen.

Uns ist zudem wichtig, dass Mieter und Vermieter die zulässige
Miete mit zumutbarem Aufwand ermitteln können. Das beste Hilfsmittel
dabei ist ein qualifizierter Mietspiegel, der nach wissenschaftlichen
Kriterien erstellt und alle zwei Jahre erneuert wird. Der
Gesetzentwurf stellt in seiner Begründung fest, dass in den Gebieten,
in denen die Mietpreisbremse gelten soll, ein Bedürfnis für die
Erstellung von Mietspiegeln bestehen dürfte. Wir sollten in den
anstehenden Beratungen ernsthaft prüfen, ob diese Aussage in den
Gesetzestext selbst übernommen werden kann, um den Kommunen ihre
Verantwortung noch deutlicher vor Augen zu führen.

Mit dem Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen
sorgen wir für mehr Fairness im Verhältnis zwischen Mieter, Vermieter
und Makler. Künftig muss der Vermieter immer die Maklercourtage
zahlen, wenn er den Makler mit der Vermittlung seines Mietobjekts
beauftragt hatte. Im parlamentarischen Verfahren sind hier noch
verschiedene Einzelpunkte zu klären, etwa weil es nach der
derzeitigen Gesetzesfassung bestimmte Konstellationen gibt, in denen
der Makler weder vom Vermieter noch vom Mieter eine Provision für
seine Vermittlungsleistung verlangen dürfte.“

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