Syndikusanwälte verlieren zum 1. Januar 2015 ihre
Mitgliedschaft in der Altersversorgung für Rechtsanwälte
In Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) hat die
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) nun ihre Richtlinien für die
geänderte Befreiungspraxis für Syndikusanwälte veröffentlicht, die ab
1. Januar 2015 gelten. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Bundesjustizminister Maas trägt die Verantwortung dafür, dass zum
1.Januar tausende Syndikusanwälte ihre anwaltliche Altersversorgung
verlieren werden. Der Minister muss endlich seinen Worten Taten
folgen lassen und eine Neuregelung des Berufsrechts für Rechtsanwälte
vorlegen, damit Syndikusanwälte in den Versorgungswerken der
Rechtsanwälte versichert bleiben können.
Mit dem 1.Januar 2015 wird die Deutsche Rentenversicherung Bund
ihre Befreiungspraxis für Syndikusanwälte an das Urteil des
Bundessozialgerichts vom April 2014 anpassen. Damit sind
Synidkusanwältein Unternehmen, Verbänden usw. grundsätzlich nicht
mehr von der gesetzlichen Rentenversicherung befreiungsfähig und die
Befreiungen von tausenden Syndikusanwälten werden mit Wirkung zum
1.Januar widerrufen. Da Bestandsschutz nur für Befreiungen gilt, die
für konkret ausgeübte Tätigkeiten bzw. Arbeitsstellen erteilt worden
sind und diese bei einem Stellenwechsel widerrufen werden, sind sogar
zigtausende Syndikusanwälte hiervon betroffen; sie können ab dem
1.Januar keine neue Arbeitsstelle annehmen oder nicht einmal die
Tätigkeit innerhalb ihres Unternehmens wechseln, ohne dass ihre
Befreiung widerrufen wird.
Dieser Umstand schränkt die berufliche Flexibilität massiv ein und
bringt den Wechsel zwischen Anwaltschaft und Wirtschaft bereits heute
fast vollständig zum Erliegen. Das hat auch Folgen für die
Unternehmen und den Standort Deutschland. Von daher ist es
unverständlich, dass der zuständige Bundesminister der Justiz, Heiko
Maas, seiner Ankündigung vom Oktober, kurzfristig eine
berufsrechtliche Lösung für dieses große Problem für die Anwaltschaft
vorzulegen, noch nicht umgesetzt hat! Er hat wertvolle Zeit für eine
Lösung verstreichen lassen. Zum 1.Januar werden nun durch die
geänderte Befreiungspraxis Fakten geschaffen. Der Minister muss jetzt
sehr kurzfristig tätig werden und seine angekündigten Vorschläge
vorlegen, um wenigstens nach dem 1.Januar zügig zu einer Neuregelung
zu kommen. Die berufliche Flexibilität und die nötige Sicherheit beim
sensiblen Thema Altersversorgung erfordern eine schnelle verlässliche
Regelung.“
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