Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug
verabschiedet
Der Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr verabschiedet.
Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Heute ist ein guter Tag für den Mittelstand und die
Zahlungskultur in Deutschland. Zahlungsfristen, die marktmächtige
Unternehmen ihren Geschäftspartnern in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vorschreiben, dürfen in der Regel nicht mehr als
30 Tage betragen. Auch die öffentliche Hand darf sich künftig im
Allgemeinen keine Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen einräumen
lassen.
Vertragsklauseln, nach denen Handwerker oder andere kleine und
mittlere Unternehmen bis zu 90 Tage auf ihr Geld warten müssen,
gehören damit der Vergangenheit an. Wenn wir da auf 30 Tage kommen,
ist das ein enormer Fortschritt. Gerade für mittelständische
Unternehmen ist es von herausragender Bedeutung, dass sie nicht in
Liquiditätsengpässe kommen.
Wir haben eine insgesamt ausgewogene Lösung zur Umsetzung der
EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
gefunden, die auch den Grundsatz der Vertragsfreiheit berücksichtigt.
Bei sogenannten Individualverträgen, die zwischen den
Vertragspartnern frei ausgehandelt werden, beläuft sich die Frist
grundsätzlich auf 60 Tage. Besonderheiten bestimmter
Vertragsverhältnisse können zudem auch im Rahmen von Allgemeinen
Geschäftsbedingungen berücksichtigt werden.“
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