Keine neuen Schutzlücken bei Stalking schaffen
   Der morgige Freitag ist der Internationale Tag „NEIN zu Gewalt 
gegen Frauen“. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische 
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth 
Winkelmeier-Becker:
   „Mit der Union ist der Opferschutz in Deutschland ein gutes Stück 
vorangekommen Die Stichworte lauten: „Nein heißt Nein“, Beibehaltung 
des Mordparagrafen, Schutz vor Menschenhandel und sexuellem 
Missbrauch etc. Eine wesentliche Verbesserung zum Opferschutz treiben
wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion derzeit voran: den Schutz gegen 
Nachstellung oder englisch „Stalking“.
   Beim Anti-Stalking-Gesetzentwurf geht es uns darum, die Hürden für
eine Verurteilung zu senken. Einiges geht hier in die richtige 
Richtung. Leider hat das Justizministerium die Reform aber auch zum 
Anlass genommen, neue Strafbarkeitslücken zu schaffen. Die von 
Justizminister Maas vorgeschlagene Streichung der sogenannten 
Generalklausel ist ein Rückschritt im Kampf gegen Stalking. Denn 
Tathandlungen wie etwa Todesanzeigen schalten, falsche Strafanzeigen 
erstatten, oder Waren beim Onlineshopping unter dem Namen des Opfers 
bestellen, wären dann von der Strafbarkeit nicht mehr erfasst. Diesen
Fehler werden wir als Union im parlamentarischen Verfahren im 
Interesse der Opfer wieder korrigieren.“
Hintergrund:
   Die strafrechtliche Ahndung der Nachstellung ist in § 238 StGB 
geregelt. Bei der öffentlichen Anhörung des 
Anti-Stalking-Gesetzentwurfs kritisierten die Sachverständigen die 
vom Bundesjustizministerium geplante Streichung der Generalklausel in
§ 238 Abs. 1 Nr. 5 StGB: „Wer einen anderen Menschen nachstellt, in 
dem er beharrlich eine andere vergleichbare Handlung wahrnimmt.“
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