Winkelmeier-Becker: Opferschutz ist Leitmotiv der Unionsfraktion

Keine neuen Schutzlücken bei Stalking schaffen

Der morgige Freitag ist der Internationale Tag „NEIN zu Gewalt
gegen Frauen“. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker:

„Mit der Union ist der Opferschutz in Deutschland ein gutes Stück
vorangekommen Die Stichworte lauten: „Nein heißt Nein“, Beibehaltung
des Mordparagrafen, Schutz vor Menschenhandel und sexuellem
Missbrauch etc. Eine wesentliche Verbesserung zum Opferschutz treiben
wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion derzeit voran: den Schutz gegen
Nachstellung oder englisch „Stalking“.

Beim Anti-Stalking-Gesetzentwurf geht es uns darum, die Hürden für
eine Verurteilung zu senken. Einiges geht hier in die richtige
Richtung. Leider hat das Justizministerium die Reform aber auch zum
Anlass genommen, neue Strafbarkeitslücken zu schaffen. Die von
Justizminister Maas vorgeschlagene Streichung der sogenannten
Generalklausel ist ein Rückschritt im Kampf gegen Stalking. Denn
Tathandlungen wie etwa Todesanzeigen schalten, falsche Strafanzeigen
erstatten, oder Waren beim Onlineshopping unter dem Namen des Opfers
bestellen, wären dann von der Strafbarkeit nicht mehr erfasst. Diesen
Fehler werden wir als Union im parlamentarischen Verfahren im
Interesse der Opfer wieder korrigieren.“

Hintergrund:

Die strafrechtliche Ahndung der Nachstellung ist in § 238 StGB
geregelt. Bei der öffentlichen Anhörung des
Anti-Stalking-Gesetzentwurfs kritisierten die Sachverständigen die
vom Bundesjustizministerium geplante Streichung der Generalklausel in
§ 238 Abs. 1 Nr. 5 StGB: „Wer einen anderen Menschen nachstellt, in
dem er beharrlich eine andere vergleichbare Handlung wahrnimmt.“

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