Expertengruppe schließt Arbeit ab
Die Expertengruppe zur „Überarbeitung der Tötungsdelikte“ hat ihre
Arbeit im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
abgeschlossen. Die Ergebnisse sollen in der kommenden Woche
vorgestellt werden. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Für die Unionsfraktion hat die Reform der Tötungsdelikte aktuell
keine Priorität. Ein Festhalten an der lebenslangen Freiheitsstrafe
und der Unverjährbarkeit von Mord sind für uns unverzichtbar.
Lebenslange Freiheitsstrafe für die Tötung eines Menschen, die
aufgrund weiterer Umstände als besonders verwerflich zu beurteilen
ist, entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der allermeisten Menschen
in unserem Land. Die Gerichte haben zu sämtlichen Rechtsproblemen –
insbesondere zu den einzelnen Mordmerkmalen wie Habgier oder
Heimtücke – akzeptable Lösungen entwickelt.
So kann schon jetzt in Mordfällen ausnahmsweise von lebenslanger
Freiheitsstrafe abgesehen werden, wenn das konkrete Verschulden des
Täters als sehr gering zu bewerten ist (sogenannte
Rechtsfolgenlösung). Die von den Reformbefürwortern häufig
angeführten Fälle des –Haustyrannen-Mord– (misshandelte Frau ermordet
misshandelnden Mann) überzeugen daher nicht. Bereits jetzt erkennt
die Rechtsprechung an, dass die Tat einer schwachen, misshandelten
Frau, die ihr Martyrium beendet, indem sie ihren gewalttätigen
Ehemann beispielsweise im Schlaf – also heimtückisch – tötet, anders
behandelt werden muss als die Tat des –Haustyranns–, wenn dieser
seine Ehefrau heimtückisch tötet. Die Einzelfallgerechtigkeit ist
also gegeben. Jede Reform wird sich daran messen lassen müssen, ob
sie bessere Ergebnisse liefert als die heutige Rechtsprechungspraxis.
Im Übrigen ist das Argument der Reformbefürworter, es handle sich
bei Mord um eine Vorschrift aus der NS-Zeit, nicht ganz zutreffend:
Für die Tötungsdelikte dürfte insbesondere der Entwurf des Schweizer
Rechtswissenschaftler Carl Stooss von 1894 Pate gestanden haben.
Zudem hat Prof. Dr. Dr. Albin Eser bereits im letzten Jahr darauf
hingewiesen, dass Roland Freisler (Staatssekretär im
Reichsjustizministerium bzw. Präsident des Volksgerichtshofes)
ursprünglich gerade nicht die Unterscheidung zwischen Mord und
Totschlag, sondern einen Einheitstatbestand favorisiert habe. Damit
wollte Freisler den Richtern die volle Freiheit zur Verhängung der
Todesstrafe geben.“
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