Gesetzesentwurf zu Zwangsprostitution und
Menschenhandel ergänzen
Am morgigen Mittwoch steht der „Entwurf eines Gesetzes zur
Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des
Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des
Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates“ auf der Tagesordnung des
Bundeskabinetts. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Der Gesetzentwurf ist in der bisherigen Fassung unzureichend. Im
parlamentarischen Verfahren müssen klare gesetzliche Maßnahmen gegen
Menschenhandel und Zwangsprostitution ergänzt werden. Die Einbringung
ins Kabinett zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt nur vor dem Hintergrund,
dass die Umsetzungsfrist für die Richtlinie abgelaufen ist und die
EU-Kommission Strafzahlungen konkret angedroht hat.
Die konsequente Bekämpfung der Zwangsprostitution und des
Menschenhandels ist unser vordringliches Ziel. Es darf nicht sein,
dass Prostitution und Menschenhandel in Deutschland für die
Hintermänner so lukrativ sind. Deshalb müssen wir alles daran
setzen, diesem „Geschäftsmodell“ den Boden zu entziehen.
Die gesetzlichen Regelungen müssen umfassend reformiert werden.
Die Praxis braucht handhabbare Vorschriften zur Bekämpfung des
Menschenhandels. Die Einführung der Strafbarkeit von Freiern von
Zwangsprostituierten ist dabei ein wichtiges Mittel. Die Strafbarkeit
ist allerdings nur dann berechtigt, wenn Freier wissentlich und
willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und
Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen
missbrauchen. Wenn der Freier die Zwangsprostitution anzeigt, bedarf
es einer Regelung zur Straffreiheit, beziehungsweise der Möglichkeit,
von Strafe abzusehen oder diese zu mildern. Freier sollen einen
Anreiz haben, ihre Kenntnis von Straftaten zu offenbaren.“
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