Langjährige Forderung der CDU/CSU-Fraktion wird
endlich aufgegriffen
Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am morgigen Mittwoch den
„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“
beschließen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Es wurde Zeit, dass der Entwurf zur Verbesserung des Schutzes der
sexuellen Selbstbestimmung nun endlich vom Bundeskabinett beschlossen
wird. Die sexuelle Selbstbestimmung ist unantastbar. Niemand darf
sich über sie hinwegsetzen. Deswegen fordern wir schon seit Jahren,
die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland durch eine umfassende
Reform des Sexualstrafrechts zu stärken. Wesentliche Schutzlücken aus
der Praxis werden nun aufgegriffen: Es darf nicht straflos bleiben,
wenn der Täter ein Überraschungsmoment oder eine
Einschüchterungssituation ausnutzt.
Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesminister Maas bietet
allerdings noch keinen umfassenden Schutz der sexuellen
Selbstbestimmung. Wir werden daher im parlamentarischen Verfahren auf
Änderungen drängen, insbesondere:
Sexuelle Belästigung, die nicht die Grenze zur sexuellen Nötigung
überschreitet, muss unter Strafe gestellt werden: Auch wenn es „nur „
um Grapschen geht, ist das ein massiver und traumatisierender
Übergriff, der durch nichts zu rechtfertigen ist.
Für Grapschereien und Nötigungen, die aus einer Menschenmenge
heraus begangen werden, sollte eine entsprechende Regelung wie bei
der Beteiligung an einer Schlägerei geschaffen werden. Dann macht
sich bereits derjenige strafbar, der an solchen Übergriffen
teilnimmt, auch wenn sein konkreter Tatbeitrag nicht sicher geklärt
und bewiesen werden kann.
Zudem wird in der Anhörung mit den Sachverständigen zu klären
sein, ob es für eine Strafbarkeit nicht ausreichen muss, dass sich
der Täter über ein bloßes „Nein“ des Opfers hinwegsetzt. Ein „Nein“
muss immer beachtet werden.“
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