Bundesregierung legt in den EU-Beratungen erstmals 
Parlamentsvorbehalt ein
   Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Mittwoch eine erneute 
Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der 
EU-Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für 
geringfügige Forderungen und zur Einführung eines europäischen 
Mahnverfahrens (sog. Small-Claims-Verordnung) beschlossen. Zuvor 
hatte die Bundesregierung im Rat der EU erstmals einen 
Parlamentsvorbehalt eingelegt, um einen früheren Beschluss des 
Bundestages umzusetzen. Hierzu erklären die rechts- und 
verbraucherpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion 
Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter 
Sebastian Steineke:
   „Mit den Stellungnahmen zur EU-Gesetzgebung nimmt der Deutsche 
Bundestag seine Beteiligungsrechte in EU-Angelegenheiten 
selbstbewusst und im wohl verstandenen deutschen Interesse wahr. Denn
der Kommissionsvorschlag zur sogenannten Small-Claims-Verordnung, mit
der ein gesondertes europäisches Klageverfahren eingeführt wird, 
widerspricht wesentlichen Grundsätzen des deutschen 
Zivilprozessrechts. Wir haben uns daher insbesondere gegen die 
geplante exorbitante Ausweitung des Anwendungsbereichs gewandt. In 
einer erneuten Entschließung haben wir heute bekräftigt, dass die von
der EU-Kommission vorgeschlagene Erhöhung der Streitwertgrenze von 
2.000 EUR auf 10.000 EUR zu weit geht. Der ausgehandelte 
Kompromissvorschlag, den Anwendungsbereich der Verordnung bei einem 
maximalen Streitwert von 4.000 EUR zu deckeln, ist gerade noch 
vertretbar, wenn alle anderen Voraussetzungen wie die Definition für 
„grenzüberschreitende Rechtssachen“ oder keine neuen Regelungen zu 
Gerichtsgebühren gewährleistet werden.
   Unsere Zivilprozessordnung hat sich in ihrem über 130-jährigem 
Bestehen in der Praxis voll bewährt. Mit dem gelungenen 
Zusammenwirken zwischen Bundestag und Bundesregierung haben wir dafür
gesorgt, dass dies auch so bleibt. Damit helfen wir allen am 
Zivilprozess und in der Rechtspflege beteiligten Akteuren.“
Hintergrund:
   Die Small-Claims-Verordnung regelt das Europäische Verfahren für 
geringfügige Forderungen innerhalb der EU. Mit ihrer Hilfe sollen 
grenzüberschreitende Forderungen bis zu 2.000 Euro für 
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für kleine und mittlere 
Unternehmen besser durchgesetzt werden können. Dabei kann z.B. 
lediglich mittels eines Formblattes Klage erhoben werden, eine 
mündliche Verhandlung oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt 
ist nicht vorgesehen und es gelten sehr kurze Fristen. Nach dem 
Vorschlag der EU-Kommission sollte u.a. der Anwendungsbereich auf 
eine Streitwertgrenze von 10.000 EUR sowie die Definition für 
„grenzüberschreitende Rechtssachen“ ausgeweitet werden.
   Der Bundestag hat seine Bedenken in einer Stellungnahme am 25. 
September 2014 geäußert. Während der anschließenden Verhandlungen im 
Rat konnte sich die Bundesregierung auch dank der Rückendeckung des 
Bundestages in fast allen Punkten durchsetzen. Da jedoch die 
Beibehaltung der Streitwertgrenze von 2.000 Euro nicht mehrheitsfähig
ist, hat die Bundesregierung erstmals einen sog. Parlamentsvorbehalt 
eingelegt.
   Der Bundestag hat heute sein Einvernehmen mit der Bundesregierung 
hergestellt, dem aktuellen Kompromissvorschlag, die Streitwertgrenze 
auf maximal 4.000 EUR zu erhöhen, zuzustimmen, wenn alle anderen 
Voraussetzungen beibehalten werden. Damit kann die Bundesregierung 
dem Kompromissvorschlag der italienischen Ratspräsidentschaft in der 
Sitzung des Rats der Justiz- und Innenminister (JI-Rat) am morgigen 
Donnerstag zustimmen.
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