Bundesjustizminister muss Reformvorschläge für
Wohnungseigentumsgesetz vorlegen
Der Bundesjustizminister hat den Auftrag erhalten, Vorschläge für
eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vorzulegen. Hier-zu
erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Der Kauf einer Immobilie bedeutet für viele Verbraucher nicht nur
den Erwerb eines Eigenheims, sondern ist für sie häufig auch
wichtiger Teil der Altersvorsorge. Gerade in der gegenwärtigen
Niedrigzinsphase wächst nicht nur bei jungen Familien die
Bereitschaft, Wohnungseigentum zu erwerben. Für die Verbraucher ist
der Immobilienerwerb in aller Regel die bedeutendste finanzielle
Entscheidung ihres gesamten Lebens. Neben der Finanzierung müssen
dabei häufig auch Baudienstleistungen sowie die Fremdverwaltung durch
einen Immobilienverwalter mitbedacht werden. In diesen Bereichen hat
die Große Koalition vereinbart, bestehende Lücken im
Verbraucherschutz in dieser Legislaturperiode zu schließen. Dazu hat
das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den
Auftrag erhalten, den Änderungsbedarf in den bestehenden Gesetzen zu
ermitteln und Reformvorschläge, so im Bereich des Bauvertragsrechts,
aber auch z.B. des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vorzulegen.“
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de