Rahmenbedingungen für privaten Wohnungsbau 
verbessern
   Die Stärkung der Verbraucherechte bei Baudienstleistungen ist 
zurzeit Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Auch beim 
Wohnungseigentumsgesetz besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Hierzu
erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
   „Bau oder Kauf einer Immobilie stellen für die Verbraucher in 
aller Regel die weitreichendste finanzielle Entscheidung ihres 
gesamten Lebens dar. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase ist nicht 
nur bei jungen Familien die Bereitschaft, ein Haus zu bauen oder 
Wohnungseigentum zu erwerben, noch einmal gestiegen, sondern viele 
sorgen damit fürs Alter vor und schaffen zugleich dringend benötigten
Wohnraum.
   Mit der sich aktuell in der parlamentarischen Beratung 
befindlichen Reform des Bauvertragsrechts stärken wir den 
Verbraucherschutz bei Baudienstleistungen, indem wir die 
Rechtsposition des privaten Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer 
deutlich verbessern.
   Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ist nun das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz gefordert, zur Verbesserung des 
Verbraucherschutzes auch des Wohnungseigentümers tätig zu werden und 
Reformvorschläge für das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu erarbeiten.
Denn ohne die privaten Wohnungseigentümer können wir weder den 
dringend erforderlichen Zubau an Wohnraum schaffen, noch die 
notwendigen Modernisierungen für den altersgerechten Umbau und die 
Ziele der Energiewende erreichen!
   Vor allem an zwei wesentlichen Stellen sehen wir die Möglichkeit, 
die Rechtsposition des Wohnungseigentümers deutlich zu verbessern: 
Zum einen muss der Immobilienverwalter, der oft finanziell 
weitreichendste Entscheidungen in Millionenhöhe für die 
Wohnungseigentümer trifft, zu einem eigenen Beruf professionalisiert 
werden. Hierfür sind Nachweise über Sachkunde und persönliche 
Zuverlässigkeit ebenso erforderlich, wie eine 
Berufshaftpflichtversicherung für Schäden, die den Eigentümern durch 
seine Handlungen entstehen.
   Zum anderen müssen wir prüfen, in welchen weiteren Fällen und in 
welcher konkreten Form wir eine Abweichung vom Grundsatz der 
Einstimmigkeit der Eigentümergemeinschaft in baulichen Maßnahmen 
verantworten können. Zwar kann bei „Modernisierungen zur Anpassung an
den Stand der Technik“ bereits heute in manchen Fällen die Zustimmung
einer qualifizierten Mehrheit der Eigentümer ausreichen. Hiervon sind
allerdings nur ein Teil der energetischen Sanierungen erfasst. Gar 
nicht erfasst wird der seniorengerechte, barrierefreie Umbau der 
Wohnungen sowie Maßnahmen zur Sicherung vor Einbruchsdiebstählen. Das
BMJV ist nun gefordert, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen und 
Reformvorschläge auszuarbeiten.“
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