Winkelmeier-Becker: Verbraucherrechte im Wohnungseigentumsgesetz stärken

Rahmenbedingungen für privaten Wohnungsbau
verbessern

Die Stärkung der Verbraucherechte bei Baudienstleistungen ist
zurzeit Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Auch beim
Wohnungseigentumsgesetz besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Hierzu
erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Bau oder Kauf einer Immobilie stellen für die Verbraucher in
aller Regel die weitreichendste finanzielle Entscheidung ihres
gesamten Lebens dar. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase ist nicht
nur bei jungen Familien die Bereitschaft, ein Haus zu bauen oder
Wohnungseigentum zu erwerben, noch einmal gestiegen, sondern viele
sorgen damit fürs Alter vor und schaffen zugleich dringend benötigten
Wohnraum.

Mit der sich aktuell in der parlamentarischen Beratung
befindlichen Reform des Bauvertragsrechts stärken wir den
Verbraucherschutz bei Baudienstleistungen, indem wir die
Rechtsposition des privaten Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer
deutlich verbessern.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ist nun das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz gefordert, zur Verbesserung des
Verbraucherschutzes auch des Wohnungseigentümers tätig zu werden und
Reformvorschläge für das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu erarbeiten.
Denn ohne die privaten Wohnungseigentümer können wir weder den
dringend erforderlichen Zubau an Wohnraum schaffen, noch die
notwendigen Modernisierungen für den altersgerechten Umbau und die
Ziele der Energiewende erreichen!

Vor allem an zwei wesentlichen Stellen sehen wir die Möglichkeit,
die Rechtsposition des Wohnungseigentümers deutlich zu verbessern:
Zum einen muss der Immobilienverwalter, der oft finanziell
weitreichendste Entscheidungen in Millionenhöhe für die
Wohnungseigentümer trifft, zu einem eigenen Beruf professionalisiert
werden. Hierfür sind Nachweise über Sachkunde und persönliche
Zuverlässigkeit ebenso erforderlich, wie eine
Berufshaftpflichtversicherung für Schäden, die den Eigentümern durch
seine Handlungen entstehen.

Zum anderen müssen wir prüfen, in welchen weiteren Fällen und in
welcher konkreten Form wir eine Abweichung vom Grundsatz der
Einstimmigkeit der Eigentümergemeinschaft in baulichen Maßnahmen
verantworten können. Zwar kann bei „Modernisierungen zur Anpassung an
den Stand der Technik“ bereits heute in manchen Fällen die Zustimmung
einer qualifizierten Mehrheit der Eigentümer ausreichen. Hiervon sind
allerdings nur ein Teil der energetischen Sanierungen erfasst. Gar
nicht erfasst wird der seniorengerechte, barrierefreie Umbau der
Wohnungen sowie Maßnahmen zur Sicherung vor Einbruchsdiebstählen. Das
BMJV ist nun gefordert, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen und
Reformvorschläge auszuarbeiten.“

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