Winkelmeier-Becker: Verbrechen darf sich nicht lohnen

Referentenentwurf zur erleichterten Abschöpfung von
Vermögen aus Straftaten ist richtiger Schritt

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
hat den Referentenentwurf zur Reform der strafrechtlichen
Vermögensabschöpfung in die Ressortabstimmung gegeben. Hierzu erklärt
die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Es wurde Zeit, dass das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz nun endlich – auch auf Drängen der Union – einen
Entwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
erarbeitet hat. Die Vermögensabschöpfung ist eine bedeutende Maßnahme
im Rahmen einer effektiven Strafverfolgung. Bisher wird jedoch nur
ein geringer Prozentteil der Erlöse aus Straftaten beschlagnahmt.
Dies zeigt, dass die Vorschriften nicht praxistauglich sind und daher
dringend überarbeitet werden müssen. Der Referentenentwurf des BMJV
war daher überfällig.

Es ist richtig, wenn in Zukunft die Gewinne aus schweren
Straftaten und organisierter Kriminalität unter leichteren
Voraussetzungen eingezogen werden können. Es fehlt aber die Anwendung
bei Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten. In diesem
„Geschäft“ werden hohe Gewinne auf Kosten der Opfer gemacht; diese
Einnahmen sind das Motiv dafür, dass immer wieder neue Opfer durch
Täuschung oder Gewalt ausgebeutet werden.

Im Zusammenhang mit der von uns dringend geforderten Reformierung
zum Thema Menschenhandel und Prostitution ist dies aber ein
dringendes Anliegen.

Deutschland darf in den Augen der Mafia nicht mehr als Paradies
gelten, in dem sie vorzugsweise ihre Gelder anlegt. Die Botschaft
muss lauten: „Verbrechen darf sich nicht lohnen.“

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