Winkelmeier-Becker: Verhandlungen zum Prostitutionsgesetz sind ein erster richtiger Schritt

Schutz der Zwangsprostituierten ist vordringlich

Die Familienpolitiker der Koalition haben gestern über die Reform
des Prostitutionsgesetzes diskutiert. Hierzu erklärt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker:

„Wir begrüßen die Einigung auf eine Genehmigungspflicht und
Standards für Bordelle sowie eine Meldepflicht für Prostituierte.
Dies ist ein erster wichtiger Schritt im Kampf gegen
Zwangsprostitution und Menschenhandel. Weitere müssen folgen, damit
vor allem Frauen aus der Prostitution geholt werden, die dort eben
nicht freiwillig und selbstbestimmt arbeiten und sich nicht aus
eigener Kraft gegen die Ausbeutung durch die Hintermänner wehren
können. Dafür sind insbesondere vertrauliche
Gesundheitsuntersuchungen, ein Mindestalter von 21 Jahren für
Prostituierte und Verbesserungen bei Ausstiegshilfen und
Aufenthaltsrecht erforderlich. Die Einführung der Strafbarkeit von
Freiern von Zwangsprostituierten, soweit sie wissentlich und
willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und
Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen
missbrauchen, sollte ebenfalls eingeführt werden. Für den Fall, dass
der Freier die Zwangsprostitution anzeigt, halten wir allerdings eine
Straffreiheit für richtig.

Wir werden uns in den weiteren Gesprächen mit dem
Koalitionspartner dafür einsetzen, dass die genannten Punkte Eingang
in den Gesetzentwurf finden, damit dieser auf den Weg gebracht und
zügig umgesetzt werden kann.

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