Winkelmeier-Becker: Versuch der Ausreise zu terroristischen Zwecken muss strafbar werden

Weitere Schritte im Kampf gegen den Terrorismus
sind notwendig

Das Bundeskabinett befasst sich am morgigen Mittwoch mit einem
Gesetzentwurf, der bereits den Versuch der Ausreise zu
terroristischen Zwecken und die Terrorismusfinanzierung unter Strafe
stellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:

„Es ist gut, dass künftig der Versuch der Ausreise zu
terroristischen Zwecken und die Terrorismusfinanzierung unter Strafe
gestellt werden sollen. Damit passen wir das Terrorismusstrafrecht
den aktuellen Erfordernissen an. Mit dem Gesetzesentwurf setzt der
Bundesjustizminister nun endlich die Vorgaben der entsprechenden
UN-Resolution sowie Forderungen der Union um.

Das reicht aber nicht. Aus unserer Sicht müssen weitere Schritte
im Kampf gegen den Terrorismus folgen. Wir alle erwarten vom Staat,
dass er die Menschen vor terroristischen Anschlägen schützt. Dazu
braucht er unter engen Voraussetzungen auch effiziente Mittel. Die
Union hat deshalb einen Katalog von Forderungen vorgelegt.

So muss die Sympathiewerbung für Terrorvereinigungen grundsätzlich
wieder strafbar sein – und nicht nur über den Umweg des
Vereinsgesetzes. Zudem sollte die Telefonüberwachung auf weitere
Terrorismusstraftaten ausgedehnt werden.

Außerdem muss es zukünftig leichter sein, die Geldquellen von
Terroristen und der organisierten Kriminalität wirksam abzuschöpfen.
Die Täter sollen daher künftig die legale Herkunft ihres Vermögens
nachweisen. Die damit verbundene Beweislastumkehr ist bereits im
Koalitionsvertrag vereinbart. Weiterhin sollte das Mindeststrafmaß
bei der Vorbereitung terroristischer Anschläge von sechs Monaten auf
ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben werden. Schließlich muss der
Begriff der „terroristischen Vereinigung“ so gefasst werden, dass
tatsächlich alle Bedrohungslagen, die heute von Terrororganisationen
ausgehen, erfasst werden.“

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