Winkelmeyer-Becker: Freihandelsabkommen brauchen klare Haftungsregelungen

Rechtssicherheit ist Voraussetzung für
Investitionen

Zum dem öffentlich gewordenen Entwurf für das
europäisch-kanadische Freihandelsabkommen „Comprehensive Economic and
Trade Agreement“ (CETA) erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Durch das nun als Text vorliegende Verhandlungsergebnis für das
CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada ist die Frage des
Investorenschutzes im In- und Ausland noch einmal neu in den Fokus
geraten. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund der laufenden
Verhandlungen über das nordatlantische Freihandelsabkommen TTIP
zwischen der EU und den USA.

Rechtssicherheit ist Grundbedürfnis eines jeden Investors und bei
jeder Form von Investition – im Ausland genauso wie im Inland!
Angemessener Vertrauensschutz für getätigte Investitionen zu
gewährleisten, ohne dabei den Vorrang politischer Entscheidungen in
Frage zu stellen, ist eine grundlegende Aufgabe des Rechtsstaats.
Diese Frage des Vertrauensschutzes für Investitionen stellt sich
nicht erst im Rahmen internationaler Handelsabkommen. Bereits im
deutschen Behördenalltag stellt sich die Frage, wie weit
Vertrauensschutz reicht, immer dann, wenn etwa eine Bau- oder
Betriebsgenehmigung zurückgenommen werden soll. Hierfür gibt es
erprobte rechtsstaatliche Regelungen: Danach ist schutzwürdiges
Vertrauen in den Bestand von Investitionen zu schützen z.B. durch
angemessene Erstattung von Fehlinvestitionen, die im Vertrauen auf
den Bestand einer Genehmigung getätigt worden sind. Nicht zu
erstatten ist aber ein nur hypothetisch entgangener Gewinn. Ebenso
wenig ist das Vertrauen in den unveränderten Bestand der allgemeinen
Rechtslage geschützt, wenn ein Investor z.B. noch keine konkreten
behördliche Genehmigung erhalten hatte. Denn in einem Rechtsstaat
muss es jederzeit möglich sein, bei geänderten politischen
Prioritäten die rechtlichen Rahmenbedingungen auch zuungunsten von
Investoren zu verändern. Dies allerdings wiederum nur unter Wahrung
eines angemessenen Vertrauensschutzes.

Solche klaren Haftungsregeln schaffen für den Investor auch
Sicherheit darüber, inwieweit er sich bei seinen
Investitionsentscheidungen auf Vertrauensschutz verlassen kann. Diese
Grundsätze, die dem deutschen Recht zugrunde liegen, bieten einen
angemessenen Ausgleich zwischen notwendigem Investorenschutz
einerseits und dem Primat der Politik andererseits. Daran müssen sich
auch internationale Erstattungs- und Entschädigungsregeln in dem
angestrebten Handelsabkommen orientieren.

Wenn daher die Investitionsschutzbestimmungen in CETA und auch
TTIP im weiteren Prozess im Sinne dieser bewährten rechtsstaatlichen
Grundsätze ausgestaltet bzw. weiter konkretisiert werden, stehen sie
auch nicht in der Gefahr, das Primat der Politik – und über Umwege
auch den Verbraucher- oder den Umweltschutz auszuhöhlen.

Für den Investorenschutz vorgesehene Schiedsverfahren gegen die
Staaten („Investor-Staat-Schiedsverfahren“) erscheinen angesichts der
Leistungsfähigkeit der staatlichen Justizsysteme auf beiden Seiten
des Atlantiks überflüssig. Solche Vereinbarungen sind allenfalls dann
sinnvoll, wenn sie z.B. das gerichtliche Verfahren als Vorstufe
ergänzen. Hierfür müssen dann die genannten Maßstäbe für staatliche
Haftung bindend sein. Keinesfalls dürfen Schiedsverfahren mit
nicht-staatlichen und nicht unabhängigen „Richtern“ dazu führen, dass
Investoren in intransparenten Verfahren von einzelnen Staaten
unangemessenen „Schadensersatz“ fordern und so letztlich willkürlich
unliebsame Gesetze aushebeln können . Vor dem Hintergrund der
laufenden Diskussion über das Für und Wider von
Schiedsgerichtsverfahren begrüßen wir, dass das
CETA-Verhandlungsergebnis die grundsätzliche Öffentlichkeit der
Schiedsverfahren vorsieht. Dies dokumentiert den sowohl in der EU als
auch in Kanada bestehenden Willen, eine Neuordnung des
internationalen Schiedswesens in Richtung Offenheit und Transparenz
zu erreichen.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de