Die Rente mit 67 muss nach Ansicht der Wirtschaftsweisen langfristig in die Rente mit 69 übergehen. „Der Sachverständigenrat geht davon aus, dass die weiter steigende Lebenserwartung etwa ab dem Jahr 2045 ein gesetzliches Renteneintrittsalter von 68 Jahren und im Jahr 2060 von 69 Jahren erforderlich macht“, sagte der Chef des Wirtschafts-Sachverständigenrats, Wolfgang Franz, der „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Ohne die weitere Verlängerung der Lebensarbeitszeit seien die Herausforderungen der alternden Gesellschaft finanziell nicht zu meistern. Immerhin, so Franz: „Angesichts des hohen Fachkräftebedarfs dürften sich die Beschäftigungschancen Älterer in der Zukunft merklich verbessern.“
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