Wissenschaftler: Bagatellkuendigungen einschraenken

Zur Dienstag abgegebenen Erklaerung von 38 Rechts- und Sozialwissenschaftlern gegen Bagatellkuendigungen erklaert die
arbeits- und sozialpolitische Sprecherin Anette Kramme:

Die Erklaerung der 38 Wissenschaftler „Nicht in unserem Namen“
zeigt, dass die herrschende Rechtsprechung zu Bagatellkuendigungen weiter an Akzeptanz verliert. Wir unterstuetzen die Auffassung der Wissenschaftler, dass die Rechtsprechung zu Bagatellkuendigungen einseitig die Interessen der Unternehmen gegenueber denen der Beschaeftigten ueberbewertet. Wenn das Bundesarbeitsgericht morgen ueber die Zulaessigkeit der Kuendigung der Kassiererin Barbara Emme, genannt „Emmely“ entscheidet, hat es die Chance, eine neue, sachgerechtere Leitlinie vorzugeben. „Emmely“ war in den ersten beiden Instanzen erfolglos geblieben, in denen sie gegen ihre Kuendigung wegen der Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro vorgegangen war.

Die herrschende Rechtsprechung zu Bagatellen missachtet den Wert eines Arbeitsverhaeltnisses fuer den Arbeitnehmer und ist nicht sachgerecht. Es kommt immer auf den Einzelfall an, aber die Weichen sind falsch gestellt, wenn die Gerichte annehmen, dass ein Eigentumsdelikt zu Lasten des Arbeitgebers unabhaengig vom Wert normalerweise als Kuendigungsgrund ausreicht. Es muessen aussergewoehnliche Umstaende vorliegen, die einen Arbeitnehmer ausnahmsweise retten koennen. Eine Betriebszugehoerigkeit von mehreren Jahrzehnten reicht meistens nicht aus, um die Richter umzustimmen.

Die SPD hat schon im Februar in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass dieses Regel-Ausnahme-Verhaeltnis umgekehrt wird.

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